schon mal zum Warmlaufen.....aus dem Frankfurter Kommentar SchVG 2009 (übrigens einer der besseren Kommentare) zu § 19 Gläubibigerversammlungen in der Insolvenz.....ihr wisst ja einige Freunde und ich kaufen nach Möglichkeit 50,01% zusammen....(wir nehmen noch "Konsorten" auf.....)
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