Penell Anleihe: Unsicherheit statt Sicherheit für Anleger
Schaden für Anleihegläubiger?
– München, 19.01.2015 – Penell GmbH spielt weiter auf Zeit.
Eine schlechte Nachricht nach der anderen für die Anleihegläubiger der Penell GmbH: Bereits im Dezember 2014 wurde festgestellt, dass eine erhebliche Unterdeckung der Penell Anleihe besteht. Eine Überprüfung des Warenbestandes ergab, dass es zu einem unerklärlichen “Schwund” der Kupferbestände im Warenlager kam. Dies bedeutet einen gravierenden Sicherheitenverlust für die Anleihe. Nun will die Gesellschaft eine weitere Fristverlängerung für die Nachbesicherung bis 28.02.2015. Gleichzeitig wird nach Gesellschaftsangaben ein Sanierungskonzept erarbeitet. Dies verstärkt die Unsicherheit für die Anleihegläubiger und die Befürchtung, dass sie Schaden erleiden werden.
Die Penell GmbH ist ein spezialisierter Anbieter für Elektroversorgung. Im Mai/Juni 2014 gab sie eine Anleihe mit
WKN A11QQ8 bzw. ISIN DE000A11QQ82
heraus. Die Fälligkeit der Anleihe ist für 10. Juni 2019 vorgesehen. Der Kuponzins beträgt 7,75 % p.a. Die Anleihegläubiger wurden explizit mit der Besicherung der Anleihe durch den Kupferkabelbestand in Höhe von rund EUR 7,3 Mio. (Stand 19. Mai 2014) geworben und damit quasi “geködert”. Nun ist diese Sicherheit auf unerklärliche Weise bis fast auf ein Drittel geschrumpft.
Warenlager auf EUR 2,5 Mio. geschrumpft
Das als Absicherung der Anleiheverbindlichkeiten fungierende Warenlager bestand laut Informationen der Penell GmbH im Mai 2014 aus 1.436 Tonnen des Halbedelmetalls. Bei einem Kupferpreis von knapp 5.068 Euro je Tonne (Stand 19. Mai 2014) entspricht dies rund 7,3 Millionen Euro – diese Angaben sind im Prospekt veröffentlicht. Eine Überprüfung ein halbes Jahr später hat ergeben, dass das Warenlager samt der Kupferbestände aktuell lediglich einen Wert von etwa EUR 2,5 Mio. hat. Eine Erklärung für diesen immensen Schwund innerhalb eines halben Jahres hat die Penell GmbH bislang nicht. Die Anleihegläubiger warten nun auf eine lückenlose Aufklärung und Nachbesicherung. Diese soll jedoch in einer “Abstimmung ohne Versammlung” vom 02.02.2015 bis zum 04.02.2015 auf den 28.02.2015 verschoben werden. Die betroffenen Gläubiger sollten unbedingt ihre Rechte in der Abstimmung und der ggf. folgenden Gläubigerversammlung wahrnehmen oder von einem erfahrenen Vertreter wahrnehmen lassen. Das Nachbesicherungskonzept sollte genauestens geprüft und keinesfalls auf Sicherheiten verzichtet werden.
Täuschung der Anleihegläubiger?
Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Angaben der Penell GmbH zum Wert des Warenlagers bereits bei Emission der Anleihe nicht korrekt waren. Sollte sich dies bestätigen, so liegt eine Täuschung der Anleihegläubiger vor. Auch die Angaben im Prospekt wären somit fehlerhaft. In diesem Fall könnten die Gläubiger die Penell GmbH und weitere Verantwortliche zur Verantwortung ziehen und Schadensersatz von ihnen verlangen.
Kündigung aus wichtigem Grund
Auch eine Kündigung der Anleihe aus wichtigem Grund sollten die betroffenen Anleihegläubiger in Betracht ziehen. Aus unserer Sicht stellt der gravierende Sicherheitenverlust einen solchen wichtigen Grund dar. Erfahrungsgemäß ist eine Kündigung der Anleihe häufig der beste Weg um einen größeren finanziellen Schaden zu vermeiden. Anleihegläubiger sollten überlegen, ob sie unter diesen Umständen dem Unternehmen weiterhin Vertrauen oder sich lieber von der Anleihe lösen. Das Veschwinden eines Großteils des Wertes der Sicherheiten wirft jedenfalls kein gutes Bild auf das Management der Penell GmbH.
Betroffene Anleihegläubiger sollten frühzeitig reagieren und fachanwaltlichen Rat einholen, um ihre Rechte zu sichern. Sie sollten alle Möglichkeiten der Schadloshaltung prüfen lassen.
WinterWotsch Rechtsanwälte befasst sich als spezialisierte Fachanwaltskanzlei aktuell mit der Penell GmbH. Beide Gründungspartnerinnen haben im Rahmen ihrer langjährigen Tätigkeit deutschlandweit eine Vielzahl von Anleihegläubigern beraten und vertreten. Mandanten profitieren von dieser fundierten Erfahrung.
Für eine kostenlose Erstanfrage nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so treten wir gerne mit dieser in Verbindung und klären die Kostenübernahme.
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