Die Gläubiger der insolventen Penell GmbH sind am 10. Juni zur Gläubigerversammlung im Amtsgericht Darmstadt eingeladen. Dabei geht es u.a. um die Frage, ob ein Insolvenzplan aufgestellt wird und wie die Insolvenzmasse verwertet wird.
„Für die Anleihe-Gläubiger ist die Versammlung ein wichtiger Termin, da es um den weiteren Fortgang des Verfahrens geht. Auch wird es wahrscheinlich Informationen zur Insolvenzmasse geben“, sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Die Gläubiger mussten ihre Forderungen bis Ende April beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Höhe der Insolvenzmasse wird entscheidend dafür sein, inwieweit die Forderungen auch bedient werden können. „Die Anleger werden sich aber wohl auf finanzielle Verluste einstellen müssen“, so der Anwalt. Daher empfiehlt der Fachanwalt parallel zum laufenden Insolvenzverfahren auch Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen.
Zur Erinnerung: Die Penell GmbH hatte 2014 eine Anleihe mit einem Zinskupon von 7,75 Prozent p.a. und einer fünfjährigen Laufzeit platziert. Diese sollte mit dem Lagerbestand an Kupfer besichert sein. Später stellte sich heraus, dass die Kupferbestände weit weniger wert waren als angenommen. Es folgte der Insolvenzantrag und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 27. März am Amtsgericht Darmstadt (Az.: 9 IN 105/15).
„Die Tatsache, dass die Lagerbestände weit weniger wert waren als im Verkaufsprospekt angegeben, dürfte ausreichen, um die Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung durchsetzen zu können. Denn die Prospektangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Darüber hinaus könnten auch Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung in Betracht kommen.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Penell GmbH Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen