"....Abschließend fordern wir Sie auf, zukünftig jedwede Behauptung in der Öffentlichkeit zu
unterlassen, die geeignet ist, den Eindruck zu erwecken, dass unser Haus in irgendeiner Form
an der Anleihebegebung der Penell GmbH beteiligt oder auf sonstige Weise involviert
gewesen sein soll.
Auch fordern wir Sie auf, jegliche Behauptung zu unterlassen, dass unser Haus gegenüber den
Anleihegläubigern suggeriert habe, dass diese in die Rechtsposrtion unseres Hauses einrücken
werden. Die zu Gunsten unseres Hauses begebenen Sicherheiten wurden gegen Zahlung des
bekannten Ablösebetrages freigegeben, mit der Folge, dass die Penell GmbH wieder die volle
Verfügungsbefugnis erlangen konnte. Nur die Penell GmbH hätte dafür Sorge tragen können,
dass die Anleihegläubiger in den Genuss der ursprünglich unserem Hause begebenen
Sicherheiten kommen.
Rechtlich hatte unser Haus überhaupt keine Einflussmöglichkeit auf die zukünftige
Verwendung des Warenlagers als Sicherheit für Dritte, Z.B. den Anleihegläubigern.
Mit freundlichen Grüßen...."
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