Die Ordnungsmäßigkeit der Inventur hätte im Rahmen der Prüfung der
Jahresabschlüsse der Penell GmbH durch das hiermit beauftragte
Wirtschaftsprüfungsunternehmen verifiziert werden müssen. Im Ergebnis
ihrer Prüfung hat die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festgestellt,
dass die Prüfungen zu keinen Einwendungen geführt haben und hat den
geprüften Jahresabschlüssen jeweils einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
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