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Samstag, 16. Mai 2015

Sicherungsübereignung des Warenlagers – erstrangig nachrangig?! Laut Treuhandvertrag im Wertpapierprospekt zur Emission der 7,75%-Anleihe (2014/19) wurde den Anlegern als Sicherungsgut das gesamte Vorratsvermögen im Penell-Warenlager zugesichert (Vgl. § 4, Nr. 4.1, S. 63). Hierfür sollte das Warenlager, das sich zum Zeitpunkt der Emission noch im (Sicherungs-)Eigentum der Volksbank Modau („Voba“) befand, Zug um Zug gegen Rückführung von Darlehensverbindlichkeiten freigegeben und sodann auf den Sicherheitentreuhänder MSW in Form einer Sicherungsübereignung übertragen werden. Dieses Sicherheitsversprechen ist nun allerdings ebenfalls mit einem dicken Fragezeichen versehen! // Mensch....da müssen wir aber ganz energisch ansetzen.......!!!!!!!

Penell GmbH: Ein Wirtschaftskrimi in drei Teilen – Teil 3

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Gucken am Ende erneut allein die Anleihegläubiger in
die Röhre? Foto: © Thinkstock/iStock/gofotograf
Sicherungsübereignung des Warenlagers – erstrangig nachrangig?!
Laut Treuhandvertrag im Wertpapierprospekt zur Emission der 7,75%-Anleihe (2014/19) wurde den Anlegern als Sicherungsgut das gesamte Vorratsvermögen im Penell-Warenlager zugesichert (Vgl. § 4, Nr. 4.1, S. 63). Hierfür sollte das Warenlager, das sich zum Zeitpunkt der Emission noch im (Sicherungs-)Eigentum der Volksbank Modau („Voba“) befand, Zug um Zug gegen Rückführung von Darlehensverbindlichkeiten freigegeben und sodann auf den Sicherheitentreuhänder MSW in Form einer Sicherungsübereignung übertragen werden. Dieses Sicherheitsversprechen ist nun allerdings ebenfalls mit einem dicken Fragezeichen versehen!
Denn wie sich während der Untersuchungen herausstellte, seien nicht etwa die Anleihegläubiger die erstrangig Begünstigten aus dem sicherungsübereigneten Warenlager, sondern die DZ Bank. Im Gutachten wird auf die Kopie eines im April 2013 geschlossenen Sicherungsübereignungsvertrags für das Warenlager verwiesen, wonach allein die DZ Bank nach der am 23. Juni 2014 erfolgten Freigabe durch die Voba erstrangig Begünstigte aus dem sicherungsübereigneten Penell-Warenlager geworden ist. Steht die DZ Bank mit ihrem Anspruch auf das Vorratsvermögen tatsächlich im Rang vor den Anleihegläubigern, würde das zugleich bedeuten, dass die Bondholder zu keinem Zeitpunkt in vollem Umfang durch das Warenlager besichert waren.
MSW sei laut eigenen Angaben darüber weder von Penell noch von der Voba unterrichtet worden. Vielmehr habe die Volksbank Modau „durch ihr Vorgehen im Anleiheemissionsprozess, in den sie involviert war, suggeriert, dass ein Einrücken der Anleihegläubiger in die Sicherheitenposition der Voba durch Ablösung der [Bank-]Verbindlichkeiten […] erfolgen wird.“ Auch die Geschäftsführung von Penellhat durch ihre Unterschrift im Wertpapierprospekt die Richtigkeit und Vollständigkeit der darin enthaltenen Angaben zum Anleihenbesicherungskonzept bestätigt. Das Gutachten empfiehlt, „die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund der Verletzung von Treuepflichten der Volksbank Modau eG“ prüfen zu lassen.
FazitAngesichts der neuen Erkenntnisse scheinen die Hintergründe rund um die Penell-Pleite mehr und mehr zu einem Wirtschaftskrimi auszuarten: Mit falsch ausgewiesenen Vorräten, geschönten Geschäftszahlen und einem offensichtlich bereits bei Erstellung in mehrfacher Hinsicht fehlerhaften Anleiheprospekt zeichnet das Gutachten das Bild eines Unternehmens, dass sich schon länger in einer massiven Krise befand, die bis zuletzt überwiegend durch unerlaubte Handlungen kaschiertwerden konnte. Ärgerlich ist die Tatsache, dass diese Missstände anscheinend Niemandem zeitnah aufgefallen sind – weder den an der Emission beteiligten Begleitern noch den sonstigen Beauftragten. Die Hauptleidtragenden sind einmal mehr die Anleihegläubiger, die über einzelne Hintergründe wie zum Beispiel den Verbleib der investierten Anleiheerlöse noch immer nicht ausreichend transparent informiert worden sind. In der irrigen Annahme, ihre Gelder einem scheinbar soliden Mittelständler mit vermeintlicher Kapitalmarktfähigkeit anzuvertrauen, werden sie wohl nach jetzigem Kenntnisstand und angesichts einer verschwindend geringen Insolvenzmasse zumindestauf den Großteil ihrer Einlagen verzichten müssen.
Penell Luftfoto_D3Nichtsdestotrotz empfiehlt sich nach wie vor dielückenlose Aufklärung u.a. durch den gemeinsamen Anleihevertreter One Square Advisory etwa im Wege einer Anleihegläubigerversammlung. Bei solch einem Treffen – in welcher Form und unter wessen Organisation auch immer – könnte man den geprellten Bondholdern mitunter auch Handlungsempfehlungen geben, wie sie etwaig bestehende Schadensersatzansprüche gegen einzelne Beteiligte möglichst zielführend geltend machen können. Anderweitig bleibt ihnen wohl nur, ihre Interessen möglichst zu bündeln und gemeinsam Ansprüche zu verfolgen.
Michael Fuchs
Zum BondGuide-Interview mit Horst Mantay, Geschäftsführer, MSW GmbH, gelangen Sie hier.
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