Da sollten wir mal alle Fragen im Zusammenhang von Penell-Pleite - Volksbank Modau - geplatzte Anleihe - verlorene Sicherheiten stellen....
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.
Am 12.05.2015 findet die diesjährige Vertreterversammlung statt, zu der alle Vertreter bereits persönlich eingeladen wurden.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Vorstandes
über das Geschäftsjahr 2014 und Vorlage des Jahresabschlusses und Lageberichtes zum 31.12.2014
über das Geschäftsjahr 2014 und Vorlage des Jahresabschlusses und Lageberichtes zum 31.12.2014
3. Bericht des Aufsichtsrates
a) über seine Tätigkeit und die Prüfung des vorliegenden Jahresabschlusses
b) über die gesetzliche Prüfung verbunden mit der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2014
und Beschlussfassung über das Prüfungsergebnis.
4. Beschlussfassung über
a) Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014
b) Verwendung des Bilanzgewinns
5. Beschlussfassung über Entlastung
a) Vorstand
b) Aufsichtsrat
6. Beschlussfassung über Höchstkreditgrenze nach § 49 GenG (Anlage 1)
7. Wahlen zum Aufsichtsrat
8. Wahl der Mitglieder in den Wahlausschuss für die Vertreterwahl
9. Verschiedenes
Genossenschaftsbank
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