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Donnerstag, 23. April 2015
weitere BGH-Urteile die im Dunstkreis Penell/Anleihegläubiger/Volksbank Modau prüfenswert sind....
Darüber hinaus kommt eine Haftung nach § 826 BGB gegenüber anderen
Gläubigern des Kreditnehmers wegen Täuschung über dessen Kreditwürdigkeit
in Betracht, wenn sich der Kreditgeber - etwa im Rahmen eines Sanierungsversuchs
- nicht im Rahmen des bestehenden Kredits auf die neutrale Rolle als
Zahlungsmittler beschränkt, sondern sich in die Bemühungen des Kreditnehmers
um die Gewinnung Dritter als Partner für weitere Kredit- oder Leistungsverträge
aktiv einschaltet (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 1985 - III ZR 90/83 -
aaO) oder durch die Gewährung weiterer Kredite um eigener Vorteile willen
einen absehbaren Konkurs verzögert (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 1984
- II ZR 171/83 - aaO m.w.N.). Dem von der Revision im vorliegenden Fall herangezogenen
Vortrag der Klägerin läßt sich jedoch im Hinblick auf das Verhalten
der Beklagten bis zum 26. November 1997 nur entnehmen, daß diese
von der wirtschaftlich prekären Situation der R. GmbH Kenntnis hatte. Eine
Einflußnahme der Beklagten auf die Geschäftsführung der R. GmbH, insbesondere
was die Geschäftsbeziehungen zur Klägerin anbelangt, hat die Klägerin
dagegen nicht behauptet
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