b) Die Bestellung der Raumsicherheit und damit letztlich auch die Durchführung der
Emission hängt davon ab, dass aus den Emissionserlösen bestehende Bankverbindlichkeiten
abgelöst werden
Als Sicherheit für die Forderungen der Anleihegläubiger soll - neben der Begebung der Pfandsicherheit
- Dieses Warenlager ist derzeit an
Banken für Kreditverbindlichkeiten der Emittentin sicherungsübereein Warenlager (an einen Treuhänder) übereignet werden. ignet.
Der Emissionserlös soll daher
zunächst auf ein Treuhandkonto eingezahlt werden bis ausreichende Mittel eingegangen sind, um die
entsprechenden Bankverbindlichkeiten abzulösen. Die Emittentin schätzt, dass hierfür ein Betrag in
Höhe von ca. EUR 2,2 Mio. benötigt wird. Für den Fall, dass innerhalb der gesamten Angebotsfrist
von knapp einem Jahr nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um die Verbindlichkeiten abzulösen,
sollen die Mittel von dem Treuhandkonto an die Anleger zurückgezahlt werden. Für den Zeitraum
zwischen Einzahlung der Emissionserlöse bei der abwickelnden Bank und Weiterleitung durch
diese an den Treuhänder besteht keine Absicherung der Anleihegläubiger. Die Sicherung der Anleihegläubiger
durch Treuhandkonto, Sicherungsübereignung und Verpfändung ist auch von der ordnungsgemäßen
Abwicklung durch den Treuhänder abhängig. Außerdem werden von den Sicherheiten
nicht die Emissionskosten umfasst, welche aus dem Brutto-Emissionserlös sofort beglichen werden.
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