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Freitag, 24. April 2015

Penell / Volksbank Modau eG / Treuhänder MSW / Anleihegläubiger (Besicherung)

§ 8
Besicherung der Anleihe

8.1 Besicherung der Anleihe. Die Besicherung der Anleihe erfolgt
(i) durch Abtretung des Anwartschaftsrechts der Emittentin gegenüber der Volksbank
Modau eG aus einem Sicherungsübereignungsvertrag vom 29. Juli 2005 auf
Rückübertragung des in dem Sicherheitentreuhand- und Raumsicherungsübereignungsvertrag
(der „Treuhandvertrag“) näher bezeichneten Warenlagers


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Die Gesellschaft hat ein Anwartschaftsrecht (das „Anwartschaftsrecht“)
gegenüber der Volksbank Modau eG auf Rückübereignung des Warenlagers
aus einem Sicherungsübereignungsvertrag vom 29. Juli 2005. Dieses Anwartschaftsrecht
(die „Raumsicherheit“) tritt die Gesellschaft hiermit an den Treuhänder ab. Der Treuhänder
nimmt diese Abtretung an.



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