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Freitag, 17. April 2015

Sollten sich diese Überlegungen als wahr herausstellen.....möchte ich nicht in der Haut der Verantlichen der Volksbank Modau eG stecken......und die geprellten Bondholder können zumindest einen guten Teil des Schades (auch des positiven Schdens ?) von der Voba recuperieren.....(aka wiedergewinnen)

Sicherungsübereignung des Warenlagers – erstrangig nachrangig?!Laut Treuhandvertrag im Wertpapierprospekt zur Emission der 7,75%-Anleihe (2014/19) wurde den Anlegern als Sicherungsgut das gesamte Vorratsvermögen im Penell-Warenlager zugesichert (Vgl. § 4, Nr. 4.1, S. 63). Hierfür sollte das Warenlager, das sich zum Zeitpunkt der Emission noch im (Sicherungs-)Eigentum der Volksbank Modau („Voba“) befand, Zug um Zug gegen Rückführung von Darlehensverbindlichkeiten freigegeben und sodann auf den Sicherheitentreuhänder MSW in Form einer Sicherungsübereignung übertragen werden. Dieses Sicherheitsversprechen ist nun allerdings ebenfalls mit einem dicken Fragezeichen versehen!
Denn wie sich während der Untersuchungen herausstellte, seien nicht etwa die Anleihegläubiger die erstrangig Begünstigten aus dem sicherungsübereigneten Warenlager, sondern die DZ Bank. Im Gutachten wird auf die Kopie eines im April 2013 geschlossenen Sicherungsübereignungsvertrags für das Warenlager verwiesen, wonach allein die DZ Bank nach der am 23. Juni 2014 erfolgten Freigabe durch die Voba erstrangig Begünstigte aus dem sicherungsübereigneten Penell-Warenlager geworden ist. Steht die DZ Bank mit ihrem Anspruch auf das Vorratsvermögen tatsächlich im Rang vor den Anleihegläubigern, würde das zugleich bedeuten, dass die Bondholder zu keinem Zeitpunkt in vollem Umfang durch das Warenlager besichert waren.

MSW sei laut eigenen Angaben darüber weder von Penell noch von der Voba unterrichtet worden. Vielmehr habe die Volksbank Modau „durch ihr Vorgehen im Anleiheemissionsprozess, in den sie involviert war, suggeriert, dass ein Einrücken der Anleihegläubiger in die Sicherheitenposition der Voba durch Ablösung der [Bank-]Verbindlichkeiten […] erfolgen wird.“ Auch die Geschäftsführung von Penellhat durch ihre Unterschrift im Wertpapierprospekt die Richtigkeit und Vollständigkeit der darin enthaltenen Angaben zum Anleihenbesicherungskonzept bestätigt. Das Gutachten empfiehlt, „die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund der Verletzung von Treuepflichten der Volksbank Modau eG“ prüfen zu lassen.
Fazit

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