München, 30. Januar 2015
PENELL GMBH: STELLUNGNAHME DER ONE SQUARE ADVISORY SERVICES GMBH ALS
GEMEINSAMER VERTRETER DER ANLEIHEGLÄUBIGER (ISIN: DE000A11QQ82):
-
Sanierungsgutachter präsentiert Erkenntnisse
- Penell GmbH zahlungsunfähig
- Keine positive Fortführungsprognose
- Gesellschafter hat zusätzliche Sicherheiten (Anteile Synchro Plus GmbH und nachrangige
Grundschuld) für die Anleihegläubiger bereitgestellt
München, 30. Januar 2015 – Die MSW GmbH Berlin, Sicherheitentreuhänder und seitens der Gesellschaft
mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes sowie der wirtschaftlichen Aufbereitung der Vorgänge rund
um die Begebung der Penell-Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A11QQ82) beauftragt, hat den Banken und
dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger in einem Termin bei der Gesellschaft vor Ort ihre
Erkenntnisse präsentiert. Die MSW GmbH Berlin kommt zu dem Ergebnis, dass die Penell GmbH aktuell
zahlungsunfähig ist und dass keine positive Fortführungsprognose für die Gesellschaft besteht. Weder
seitens der Gesellschafterfamilie Penell noch von den beteiligten Banken sind geeignete Maßnahmen zur
Abwendung dieser Umstände zu erwarten.
Wie die Analyse der MSW GmbH Berlin ferner zeigt, ist die Rechtslage hinsichtlich der für die Anleihe zum
Zeitpunkt der Emission bestellten Sicherheiten unklar. Eine weitere juristische Aufarbeitung steht noch aus.
In der Zwischenzeit ist es uns allerdings gelungen, von der Gesellschafterfamilie Penell die folgenden
Zusatzsicherheiten für die Anleihegläubiger zu erhalten:
• Übertragung der Anteile der Synchro Plus GmbH auf den Treuhänder sowie
• Übertragung einer nachrangigen Grundschuld am Betriebsgrundstück der Gesellschaft
Angesichts der Analyse der MSW GmbH Berlin sehen wir als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger
keine Möglichkeit für die Entwicklung eines Nachbesicherungskonzepts das die Einhaltung der Pflichten der
Gesellschaft aus dem Anleiheprospekt gewährleistet. Wir haben daher der Gesellschaft empfohlen, die
bereits eingeleitete Anleihegläubigerabstimmung ohne Versammlung zur Fristverlängerung von der
Gesellschaft als einladendem Organ kurzfristig abzusagen. Auch eine weitere Anleihegläubigerversammlung
über ein Nachbesicherungskonzept gemäß § 14.4 der Anleihebedingungen wird auf Grund der Sachlage
nicht mehr zielführend sein.
Kontakt
One Square Advisory Services GmbH
Theatinerstr. 36
80333 München
penell@onesquareadvisors.com
www.onesquareadvisors.com
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