folgende Überlegungen stehen im Raum.....sollten geprüft werden....(ohne jetzt bereits zu behaupten das es zu solchen deliktischen Handlungen gekommen ist....)
Haftung der Volksbank Modau aus folgenden (denkbaren) Handlungen:
Entgegennahme von Geldern aus einer betrügerischen Anleiheemission.....Geldwäschetat nach § 261 StGB
Sollte die Voba Modau an der Emission beteiligt sein so kommt Beihilfe zum Betrug in Frage
Entscheidend wird sein inwieweit die VoBa Modau von den maroden Verhältnissen bei Penell Kenntnis hatte.....
In so einem überschaubaren Mikrokosmos wie Ober Ramstadt und unter dem Aspekt der jahrzent-langen Hausbankfunktion würde überraschen wenn das zu verneinen wäre....
Obige Aussagen unter Vorbehalt der weiteren Abklärungen
Wer mit Kenntnissen und Informationen zu diesem Prozess beitragen kann....wendet sich an mich (siehe unten)
Ich wohne mal gerade eine Handvoll Km vom Betriebsgelände Penell entfernt.....
wer näheres wissen will:
rolfjkoch@web.de
T 06151 14 77 94
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