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Samstag, 25. April 2015

Haftung der VB Modau

DieEntgegennahmevonGelderauseinerbetrügerischenAnleiheemissionkönnteeineGeldwäschetat(§261StGB)darstellen.

•DieeigeneBeteiligunganeinersolchenEmissiondürfteBeihilfezumBetrugsein.

•Maßgeblichkommtesinsoweitdaraufan,obdieVBModauvondentatsächlichenwirtschaftlichenVerhältnissenderEmittentinKenntnishatteundanderEmissionbeteiligtwar.

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