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Sonntag, 22. Februar 2015

Neben dem Anleihevertreter, One Square Advisory, und dem Treuhänder, MSW, sei nun auch CMS Hasche Sigle eingeschaltet worden, um die juristische Aufarbeitung der Vorgänge für die Bondholder vorzunehmen. // CMS sind mir nicht ganz unbekannt....führen wir doch einen saftigen Schadensersatzprozes vs CMS aus Fehlern in der Umsetzung der Treuhandvereinbarung bei DEIKON

Bilanzskandal: Penell hält sich weiterhin bedeckt und spielt auf Zeit, Penell-Bond bei 49%

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Penell lässt seine Bondinhaber weiter im Dunkeln
tappen! Foto: © Thinkstock/iStock/apostol_8
Die Penell GmbH will noch immer Licht ins Dunkel bringen, scheitert damit aber schon in ihrer neuesten Mitteilung. Außer einem Appell an die Bondholder, dem Elektronikversorger mehr Zeit für die Untersuchung der kürzlich aufgedeckten Wertabweichung des Warenlagers einzuräumen, gibt es kaum Neues. Vielleicht mit einer Ausnahme: Die Anleiheinhaber werden schon jetzt auf eine möglicherweise umfassende Anleiherestrukturierung eingeschworen.
Nach der Offenlegung massiver Wertabweichungen im Vorratsvermögen des Anbieters von Systemlösungen für die Elektroversorgung Anfang Dezember 2014 (BondGuide berichtete) werde aktuell noch immer „an einer lückenlosen und transparenten Aufarbeitung der Geschehnisse“ gearbeitet. Hierfür sollen die operativen Handlungen der Vergangenheit sowie die Umstände bei der Emission und insbesondere das Thema der nicht dem Prospekt entsprechenden Besicherung der 7,75%-Penell-Anleihe (2014/19) im finalen Volumen von 5 Mio. EUR detailliert untersucht werden, versichert Penell in der am Freitag veröffentlichten Mitteilung.
Neben dem Anleihevertreter, One Square Advisory, und dem Treuhänder, MSW, sei nun auch CMS Hasche Sigle eingeschaltet worden, um die juristische Aufarbeitung der Vorgänge für die Bondholder vorzunehmen. Derweil arbeite MSW mit Hochdruck an einem Sanierungskonzept inkl. Liquidationswertanalyse, „um die wirklichen Werte sowie die Rahmenbedingungen einer etwaigen Fortführungsprognose der Penell GmbH genau zu untersuchen“.
Die Fertigstellung der Gutachten, auf deren Basis „eintragfähiges Nachbesicherungskonzept“ erstellt werden soll, werde für Ende Januar erwartet. Da eine Nachbesicherung gemäß den Fristen im Treuhandvertrag (ab Seite 60 im Wertpapierprospekt) folglich nicht eingehalten werden kann, bittet Penell die Anleihegläubiger in einer Abstimmung ohne Versammlung – voraussichtlich vom 2. bis 4. Februar – um eine entsprechende Fristverlängerung bis zum 28. Februar. Nach Abschluss sämtlicher Untersuchungen und Erstellung eines Nachbesicherungskonzepts soll eine weitere Anleihegläubigerversammlung voraussichtlich im Februar abgehalten werden. Derweil kündigte die Familie Penell an, im Wege der Nachbesicherung einen signifikanten Beitrag leisten zu wollen.
Penell Luftfoto_D3Über sonstige Details zu den Hintergründen der noch immer nicht aufgeklärten Wertabweichung – zuletzt belief sich der Wert des gesamten Penell-Warenlagers (inkl. der Kupferbestände), das den Inhabern der Unternehmensanleihe als Sicherheit dient, nur noch auf rund 2,5 Mio. EUR (BondGuideberichtete) – sowie zu einer möglichenNachbesicherung der Anleihe (durch Kupfer oder Einzahlungen auf das Treuhandkonto) machte Penell erneut keinerlei Angaben.
An dieser Stelle sei noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass Penell gemäß Treuhandvertrag (5.5, S. 65 f. Wertpapierprospekt) verpflichtet ist, dass das Sicherungsgut (Warenlager) einen Wert von mindestens 125% des besicherten Forderungsbetrags (= Anleihevolumen von 5 Mio. EUR) aufweist – also 6,25 Mio. EUR. Bei Unterschreiten des Sicherungsbetrags hat Penell innerhalb einer Frist von zwei Wochen dafür zu sorgen, dass der Wert des Sicherungsguts im Wege einer Nachbesicherungwieder mind. 125% der Forderungen erreicht. Kommt Penell dieser Pflicht nicht nach, ist eine Gläubigerversammlung einzuberufen, auf der darüber entschieden werden soll, ob eine weitere Frist zur Nachbesicherung gewährt wird. Das ist jetzt offensichtlich der Fall, denn Penell war bislang nicht in der Lage, den Differenzbetrag von derzeit etwa 3,75 Mio. EUR auszugleichen.
PenellDiese Tatsache wiederum lässt erhebliche Zweifel an der Solvenz des Unternehmens aufkommen. Gestützt wird diese Vermutung zudem durch die Ankündigung, dass die Unternehmerfamilie die Nachbesicherung nicht wie im Treuhandvertrag festgelegt, alleinstemmen möchte bzw. kann, sondern offenbar nur gedenkt, einen „signifikanten“ Beitrag beizusteuern. Würde Penell über die entsprechenden Mittel oder verbindliche Finanzierungszusagen verfügen, hätte eine Nachbesicherung bereits stattgefunden bzw. wäre ein solches Vorhaben zumindest angekündigt worden. Beides war bislang aber nicht der Fall.
Auch die Formulierung „etwaige“ Fortführungsprognose könnte als Indiz gedeutet werden, dass dieUnternehmenssanierung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens derzeit eher mit Frage- als mit Ausrufezeichen versehen ist.
Fazit
Schlussendlich dürften sich die Penell-Bondinhaber so oder so schon einmal auf einen satten Sanierungsbeitrag ihrerseits einstellen – in welcher Form auch immer! Unerfreulicherweise stellt sich in diesem Zusammenhang dann einmal mehr die Frage, was diese vermeintlichen Sicherheitsversprechen der jeweiligen Anleiheemittenten letzten Endes überhaupt wert sind, wenn sie im ungünstigen Fall einer Unternehmensschieflage immer wieder zu Lasten der Anleihegläubiger gebrochen werden – von einer krisenpräventiven Unternehmenskommunikation einmal abgesehen!

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