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Laut Pressebericht des Handelsblatts kommt die Treuhänderin der Penell-Anleihe (WKN A11QQ8), die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, in einem Berichtsentwurf zu dem Ergebnis, dass das Unternehmen seine Zahlungsunfähigkeit wissentlich verschleiert haben soll. So soll der Geschäftsführer der Penell GmbH, Herr Kurt Penell, Zahlen nach oben korrigiert haben, zitiert das Handelsblatt den Bericht. Bereits im Geschäftsjahr 2012 soll Vorratsvermögen in Höhe von EUR 1,6 Millionen „erfunden worden sein“. Der zuletzt festgestellte Bestand des Kupfervorrats solle lediglich EUR 620.000 betragen. Der im Wertpapierprospekt für Frühjahr 2014 ausgewiesene Wert belief sich auf mehr als das Zehnfache. Das im Vorratsvermögen der Penell GmbH vorhandene Kupfer sollte als nachrangige Sicherheit für Forderungen aus der Anleihe dienen.
Nach Einschätzung der Ares Rechtsanwälte GbR besteht für Anleger der Penell-Anleihe Anlass, den Bericht der MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft von dieser anzufordern, um auf dieser Grundlage Haftungsansprüche prüfen zu lassen. In Anbetracht eines Vorratsvermögens der Penell GmbH von 75 % der Bilanzsumme laut Jahresabschluss 2013 drängt sich zum Beispiel die Frage auf, ob die mit dem Jahresabschluss befasste Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bei Überprüfung des Inventars der Penell GmbH hinreichend Sorgfalt hat walten lassen. Daneben kommt eine persönliche Haftung der Organe der Gesellschaft in Frage, wenn sich der Vorwurf der Verschleierung der Zahlungsunfähigkeit bestätigt.
Die Kanzlei Ares Rechtsanwälte mit Sitz in der Banken- und Finanzmetropole Frankfurt am Main ist spezialisiert auf die Vertretung der Interessen von Bankkunden und Kapitalanlegern. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/penell-gmbh-berichtsentwurf-konstatiert-verschleierung-der-zahlungsunfaehigkeit_066660.html
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