München, den 12.02.2015
Newsletter Nr. 1 – Penell GmbH Seite 1
Newsletter Nr. 1:
Penell GmbH
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchte ich Sie mit dieser Mail über den aktuellen Stand in Sachen Penell GmbH
informieren.
Am 02. Februar hat der Geschäftsführer der Penell GmbH, Kurt Penell, Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus
Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail:
m.plathner@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Wie ist der weitere Ablauf?
Gemäß den Anleihebedingungen für die Penell-Anleihe ist die Münchener Square Advisory
Services GmbH zum sogenannten „Gemeinsamen Vertreter“ aller Anleihegläubiger „bestellt“
worden. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft nicht verpflichtet ist, eine Gläubigerversammlung für
die Anleihegläubiger einzuberufen. Die DIU e.V. hält dies aber für problematisch. Deshalb haben
wir die One Square Advisory Services GmbH um Stellungnahme gebeten, ob und wann eine
Anleihegläubigerversammlung stattfinden wird. Bislang haben wir noch keine Antwort erhalten.
Unabhängig davon ist ein „vorläufiger Gläubigerausschuss“ durch das Insolvenzgericht zu
bestellen. Dieser vorläufige Gläubigerausschuss setzt sich aus diversen Gläubigergruppen (z.B.
Banken, Lieferanten, Anleihegläubiger, Mitarbeiter, Behörden etc.) zusammen. Über die
Zusammensetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses im Fall der Penell GmbH haben wir
bislang keine Informationen erhalten.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (i.d.R. drei Monate nach Antragstellung) findet eine
Gläubigerversammlung statt. In dieser werden alle Gläubiger über den Stand des Verfahrens
informiert. Anleihegläubiger werden durch den „gemeinsamen Vertreter“ (s.o.) vertreten.
Welche Vermögenswerte sind bei der Penell GmbH noch vorhanden?
Zum heutigen Zeitpunkt ist es noch zu früh, genauere Angaben zur Substanz der Penell GmbH zu
erhalten. So meldet auf der einen Seite One Square Advisory, dass es gelungen sei, „von der
Gesellschafterfamilie Penell die folgenden Zusatzsicherheiten für die Anleihegläubiger zu erhalten:
• Übertragung der Anteile der Synchro Plus GmbH auf den Treuhänder sowie
• Übertragung einer nachrangigen Grundschuld am Betriebsgrundstück der Gesellschaft“
Auf der anderen Seite zeichnet ein heute im Handelsblatt erschienener Artikel ein drastisches Bild
zur Lage der Gesellschaft. Die Rede ist unter anderem von jahrelanger Bilanzfälschung im Hause
Penell, initiiert insbesondere durch die 79-jährige Mutter des aktuellen Geschäftsführers Kurt
Penell.
Welche Maßnahmen plant die DIU e.V. – Deutsche Investoren Union?
Die DIU e.V. hat zu Beginn des Monats Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt gestellt.
Zudem werden wir darauf drängen, dass eine Gläubigerversammlung einberufen wird, die eine
(Neu-)Wahl des gemeinsamen Vertreters zum Inhalt hat. Im Rahmen dieser Versammlung
erhoffen wir uns dann auch, weitere Informationen zum potentiellen Liquidationserlös zu
erhalten.
Was ist von Ihrer Seite zu veranlassen?
Für den Fall, dass keine Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger durch das Unternehmen
einberufen wird, besteht die Möglichkeit, dass eine derartige Versammlung durch die
Anleiheinhaber einberufen wird. Ich bitte Sie deshalb, sofern noch nicht geschehen, mir kurz
mitzuteilen, welchen Nominalbetrag der Penell-Anleihe Sie halten. Denn gerade in diesem Fall
gilt: Nur gemeinsam sind wir stark!
Mit besten Grüßen aus München,
Christoph Öfele
Vorsitzender des Vorstands
der DIU e.V. – Deutsche Investoren Union
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