Zitat Zitat von Al Bondy Beitrag anzeigen
... soweit ich es verstanden habe, hat die DZ ihre Ansprüche direkt nach der Insolvenz geltend gemacht. Eine "Beteiligung" scheint mir juristisch ausgeschlossen. Weil es immer dem Sicherheitengeber obliegt, eine Besicherung gesetzeskonform eben nur einmal zu vergeben. Als Kreditgeber kann ich weder kontrollieren noch überwachen, ob meine "mobile"/nicht-immobile Sicherheit irgendwo irgendwann widerrechtlich noch ein weiteres Mal "vergeben" oder auch im laufenden Geschäftsbetrieb einfach "verbraucht" wird. Das rangiert auf dem Niveau von Heiratsschwindel - da ist eine "Tatbeteiligung" der hintergangenen Frauen ebenfalls i.d.R. ausgeschlossen. Die "Zweitvergabe" erfolgt widerrechtlich und ist damit rechtsungültig.

Ähnliches gilt mE für Dicama als Konsortialhaus und für den Treuhänder, die sich durchaus mit guten Argumenten rausreden können. Wenn ein Unternehmen Inventurlisten, Umsatz, Vermögen, Rechnungen, Bilanzen und sonstige Angaben fälscht, dazu noch zum betrügerischen Erschwindeln von Liquidität nichtexistente Forderungen verkauft sowie zum Schluss eine Anleiheemission mittels arglistiger Täuschung sämtlicher Beteiligten plaziert, obwohl sie faktisch längst illiquide und insolvent sind, kommt man dagegen mit dem gesetzlich geforderten Maß an Sorgfalt schlicht nicht an. Und kann getrost alles retour auf das Unternehmen schieben. Da bleibt neben Resteverwertung hauptsächlich strafrechtliche Durchgriffshaftung aufs Privatvermögen - sofern da noch was zu holen ist.

Erinnere mich, damals zur Emission (im WPF?) geschrieben zu haben, dass Kupfer nunmal die Eigenschaft hat, im Notfall physisch ganz schnell in der Dunkelheit zu verschwinden. Dass es im behaupteten Volumen nie auch nur ansatzweise vorhanden und selbst das Bissel bereits verpfändet war, hatte ich zwar nicht mit auf der Rechnung, aber ein NoGo war es trotzdem.



... gilt mE allein für den Wirtschaftsprüfer der die gefälschten Bilanzen testiert hat - alle anderen sind, ohne sie in Schutz nehmen zu wollen, doch mehr oder weniger gezwungen, die gelieferten Zahlen zu akzeptieren.
Ganz so einfach ist das nicht. Es handelt sich bei den Akteuren ja um Kapitalmarktprofis. D.h., eine Bilanz ist zu hinterfragen. Das macht meine Bank sogar wenn ich einen Pups-Kredit auf eine Wohnung aufnehme. Da schicken Sie einen Gutachter vorher hin. D.h. Dicama und der Treuhänder habe grob fahrlässig gehandelt. Die DZ-Bank hätte auch spätestens mit Veröffentlichung des Wertpapierprospekts reklamieren müssen. Nicht erst jetzt. Zudem bin ich mir nicht mal sicher, ob sie nicht weiter hinter den Anleihegläubigern stehen. Ich weiss nämlich nicht, ob wir eine neue Verpfändung des Lagers bekommen haben oder ob wir die rangerste Verpfändung der Sparkasse durch Ablösung des Kreditbetrags übernommen haben. Dann steht die DZ-Bank hintendran ( zumindest für die 2,3 Millionen der Kreditablösung an die Sparkasse ).