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Donnerstag, 2. Juli 2015

Die Inanspruchnahme des Bankhauses Gebrüder Martin wg Pflichtverletzung zur Prüfung der Anleiheurkunde vor Weiterleitung an Clearstream....der Betrug von MBB wurde erst durch in Verkehrbringen dieser Urkunde möglich.....damit kein falscher Zungenschlag aufkommt....ich will nicht das jemand für mich umsonst arbeitet.....ich habe aberan diese Kanzlei enige 1.000 EUR gezahlt....u,a, für die Klage vs MBB Clean Energy....diese Klage ist durch den Insolvenzantrag obsolet geworden....meine Frage war ob nicht das aussergerichtliche (vorgeschaltete Verfahren) nicht vielleicht im Preis mit drin ist....später folgt ohnehin die Klage vs Martin zu den üblichen Gebühren....


1 Kommentar:

  1. Das ist doch genau das Hauptproblem bei den Drama zu Penell. Da werden immer wieder Rechtsanwälte indirekt empfohlen (auch auf diesem Blogg), die doch eigentlich keinen Deut besser sind als P. selbst. Die denken nur an ihre Kasse.
    Die 500 Euro waren ja sogar noch ein Schnäppchen. Da hab ich deutlich mehr bezahlt. Aber für was, einen simplen Brief an P. und noch zwei Anmahnungen, weil er erwartungsgemäß nicht darauf geantwortet hat. Das wars dann. Und dann kommt wie selbstverständlich die Empfehlung, dass man nun wohl klagen müsse. Dann gehts erst richtig zur Kasse. Wen die Rechtsanwälte verklagen wollen, spielt dabei ja keine Rolle. Und je aussichtsloser es ist, umso besser für sie, dann könnte man ja vielleicht den nächsten verklagen. Rechtsanwälte sind nicht anderes als Vertreter, nur mit dem Unterschied, dass sie versuchen, Hoffnung zu verkaufen.

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