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Dienstag, 12. März 2019

Bei Penell gings um eine Anleihe mit 5 Mio // die Carpevigo AG 2. Tranche ist um einiges grösse.....steigt damit auch das Strafmass ?


Plädoyers Penell // Verurteilung wg Betruges mit Sicherheiten droht // ich habe auch mehre Prozesse laufen wo es sich um Betrug mit Sicherheiten handeln könnte....ua die von Neureuther versprochenen Sicherheiten in der A0N3X2.....ich werde alle rechtlichen Mittel ausschöpfen und mich nicht straflos betrügen lassen....


Anträge vs Kurt Penell

Staatsanwalt:  2 Jahre 9 Monate (keine Bewährung möglich)

Verteidiger 2 Jahre zur Bewährung

Freitag, 8. März 2019

Am Dienstag sollen nun die Plädoyers, am Donnerstag die Urteilsverkündung stattfinden.

Hallo Herr Koch,

die Beweisaufnahme wurde gestern abgeschlossen. Am Dienstag sollen nun die Plädoyers, am Donnerstag die Urteilsverkündung stattfinden.
Bei diesen Terminen werden Sie allerdings auf mich verzichten müssen.

Ich wünsche ein schönes Wochenende!

Mit freundlichen Grüßen

Freitag, 1. März 2019

penell-imobilie-belastungen-voba-modau


Die DZ Bank hat an den Insolvenzverwalter im Vergleichswege 600.000 EUR gezahlt (Rechtsgrundlage Anfechtungen siehe unten)

Was wird die Volksbank Modau (jetzt mit der Darmstädter Vob zusammen) in dieser Angelegenheit leisten ?

Das ist unmittelbar Quotenrelevant.....

(1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn der andere Teil wußte, daß die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte und daß die Handlung die Gläubiger benachteiligte.

Insolvenzordnung (InsO)
§ 133 Vorsätzliche Benachteiligung

(1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn der andere Teil wußte, daß die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte und daß die Handlung die Gläubiger benachteiligte.
(2) Hat die Rechtshandlung dem anderen Teil eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht, beträgt der Zeitraum nach Absatz 1 Satz 1 vier Jahre.
(3) Hat die Rechtshandlung dem anderen Teil eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht, welche dieser in der Art und zu der Zeit beanspruchen konnte, tritt an die Stelle der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nach Absatz 1 Satz 2 die eingetretene. Hatte der andere Teil mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung getroffen oder diesem in sonstiger Weise eine Zahlungserleichterung gewährt, wird vermutet, dass er zur Zeit der Handlung die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht kannte.
(4) Anfechtbar ist ein vom Schuldner mit einer nahestehenden Person (§ 138) geschlossener entgeltlicher Vertrag, durch den die Insolvenzgläubiger unmittelbar benachteiligt werden. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag früher als zwei Jahre vor dem Eröffnungsantrag geschlossen worden ist oder wenn dem anderen Teil zur Zeit des Vertragsschlusses ein Vorsatz des Schuldners, die Gläubiger zu benachteiligen, nicht bekannt war.

(1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat, 1. wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden ist, wenn zur Zeit der Handlung der Schuldner zahlungsunfähig war und wenn der Gläubiger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte oder

Insolvenzordnung (InsO)
§ 130 Kongruente Deckung

(1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat,
1.
wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden ist, wenn zur Zeit der Handlung der Schuldner zahlungsunfähig war und wenn der Gläubiger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte oder
2.
wenn sie nach dem Eröffnungsantrag vorgenommen worden ist und wenn der Gläubiger zur Zeit der Handlung die Zahlungsunfähigkeit oder den Eröffnungsantrag kannte.
Dies gilt nicht, soweit die Rechtshandlung auf einer Sicherungsvereinbarung beruht, die die Verpflichtung enthält, eine Finanzsicherheit, eine andere oder eine zusätzliche Finanzsicherheit im Sinne des § 1 Abs. 17 des Kreditwesengesetzes zu bestellen, um das in der Sicherungsvereinbarung festgelegte Verhältnis zwischen dem Wert der gesicherten Verbindlichkeiten und dem Wert der geleisteten Sicherheiten wiederherzustellen (Margensicherheit).
(2) Der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder des Eröffnungsantrags steht die Kenntnis von Umständen gleich, die zwingend auf die Zahlungsunfähigkeit oder den Eröffnungsantrag schließen lassen.
(3) Gegenüber einer Person, die dem Schuldner zur Zeit der Handlung nahestand (§ 138), wird vermutet, daß sie die Zahlungsunfähigkeit oder den Eröffnungsantrag kannte.

Wohnhaus Penell verkauft und in der renovierungsphase in der zweiten Hälfte 2017

Wohnhaus Penell verkauft und in der renovierungsphase


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Die Firmengründung in Rumänien bietet viele Vorteile

Die Firmengründung in Rumänien bietet viele Vorteile

Das Land Rumänien welches im Südosten Europas nahe der Balkanhalbinsel liegt, zählt seit 01.01.2007 zu den EU-Mitgliedsstaaten. Eine Unternehmensgründung in Rumänien gerade für Produktions-, Forschungs- oder Telefonistentätigkeiten steht hoch im Kurs, da Rumänien für Firmengründer zu den attraktivsten Ländern Europas, wenn nicht sogar weltweit zählt.
Steueränderungen seit 2018 – Höhere Bemessungsgrenzen
Die Körperschaftssteuer wurde in Rumänien von 16% auf nur 3% für Firmen ohne Mitarbeiter und nur 1% für Firmen mit mindestens einem Mitarbeiter gesenkt! Dies galt bis zu einem Umsatz von 500.000 EUR. Seit 2018 gilt diese Regelung bis zu 1 Mio. EUR Jahresumsatz.
Damit ist Rumänien das Land mit der geringsten Körperschaftssteuer in der gesamten EU.
Die neue Regelung verlangt die Körperschaftssteuer auf den Umsatz statt Gewinn. Die Regierung möchte damit die Verlagerung von Gewinnen ins Ausland vermeiden und erhebt daher eine Steuer anhand des Umsatzes.
Die neue Regelung von nur 1% oder 3% Körperschaftssteuer bei fehlender Gewerbesteuer bildet optimale Voraussetzungen für die Gründung einer Gesellschaft in Rumänien. Die Gründungskosten einer S.R.L. (GmbH) in Rumänien betragen nur 900 EUR netto.

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