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Sonntag, 5. Juli 2015

Bei der Vergabe eines solchen „eigennützigen" Sanierungskredits ist die Bank durch ihre Mitarbeiter gehalten, die von der Rechtsprechung vorgegebenen Prüfungspflichten einzuhalten, um Haftungsansprüchen (insb. aus § 826 BGB wegen sittenwidriger Schädigung durch Insolvenzverschleppung) zu entgehen.

Haftungsrisiken der Bank und ihrer Mitarbeiter bei der Vergabe von Sanierungskrediten


Im Fall der Krise eines Unternehmens steht die Hausbank vor der Entscheidung, ob sie durch die Gewährung eines Kredites die Sanierung des Unternehmens unterstützt und somit die Rückführung der von ihr ausgereichten Kredite ermöglicht oder lieber Schadensbegrenzung betreibt. In den Fällen, in denen die Bank an die Sanierungsfähigkeit glaubt, wird sie dazu neigen, ihr bestehendes Engagement durch einen „eigennützigen" Sanierungskredit zu sichern. Bei der Vergabe eines solchen „eigennützigen" Sanierungskredits ist die Bank durch ihre Mitarbeiter gehalten, die von der Rechtsprechung vorgegebenen Prüfungspflichten einzuhalten, um Haftungsansprüchen (insb. aus § 826 BGB wegen sittenwidriger Schädigung durch Insolvenzverschleppung) zu entgehen.

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