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Mittwoch, 8. Juli 2015

die Auszahlung der zweiten halbjahreszinsen hängt jetzt wohl nur noch daran wie die etwa 5.000 EUR der Zahlstellenvergütung bezahlt werden...

Dieses Geld schuldet der Emittent...der ja wie ihr wisst im Insolvenzverfahren festhängt....

Also müsste der InsoVerwalter RA Platner das Geld anweisen...

Wenn der das aus irgendwelchen Gründen meint nicht zu können....

sollten wir Anleihegläubiger erwägen ob wir nicht in Vorlage treten....

Meinungen bitte unter

T 06151 14 77 94

rolfjkoch@web.de

3 Kommentare:

  1. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

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  2. Der Insolvenzverwalter wird das Geld mit Sicherheit nicht überweisen. Er ist dafür gar nicht zuständig. Abe er hat es immerhin freigegeben.
    Für die Durchführung der Auszahlung ist die OSA als gemeinsamer Vertreter zuständig. Aber die wird bestimmt weitere 5000 Euro dafür haben wollen. Auf jeden Fall muß die sich zumindest Gedanken darüber machen.
    Der Gedanke, dass die Anleihegläubiger in Vorlage treten ist zumindest nicht schlecht. Aber auf jeden Fall wird dann die Vorlage gleichzeitig der Endbetrag. Organisatorisch wäre das widerum nur durch die OSA zu bewältigen.

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  3. Sehr geehrter Herr , ich weiß nicht inwieweit Sie bereits von den One Square Advisers als Ihren gemeinsamer Vertreter informiert wurden. Die Zinsen liegen weiterhin auf dem Treuhandkonto. Der Treuhänder hat keine Handhabe diese Zinsen freihändig auszukehren. Der Abruf muss absprachegemäß durch den gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger mit Hilfe einer Zahlstelle erfolgen. Dieser Abruf ist bis heute nicht erfolgt. Meines Wissens wartet der gemeinsame Vertreter auf eine Erklärung des Insolvenzverwalters, dass dieser keinen Anspruch auf die Mittel für die Insolvenzmasse hat. Details zum zeitlichen Ablauf erfragen Sie bitte beim gemeinsamen Vertreter. Die Mittel liegen beim Treuhänder zur Auszahlung bereit.



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