Sehr geehrter Herr Koch,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Da es sich bei den Inhalten des Verwalterberichtes um Informationen für Gläubiger in einem nicht öffentlichen Verfahren handelt, können sie ausschließlich Anleihegläubigern zur Verfügung gestellt werden. Der Eigentumsübergang bei Wertpapieren und damit die Innehaltung der Gläubigerstellung erfolgt nach wertpapierrechtlichen Grundsätzen erst mit Buchung der Anleihe in Ihrem Depot. Wir möchten sie daher bitten, uns nach Buchung der Anleihe in Ihrem Depot, einen aktuellen Depotauszug, gerne auch als Screenshot, zur Verfügung zu stellen. Aus dem Depotauszug sollte hervorgehen, dass Sie Eigentümer des Depots sind.
Sobald uns ein entsprechender Nachweis vorliegt, werden wir Ihnen den Bericht umgehend zur Verfügung stellen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen