Ich bin juristischer Laie, meine jedoch, daß die genannte Firmierung "One Square Trustee Ltd. Zweigniederlassung München" gegen das Irreführungsverbot aus § 18 Abs. 2 HGB verstößt. Ich konnte keine Anmeldung im Handelsregister finden.
Wenn dem so ist bzw. wäre, dann wäre m. E. auch die "Abstimmung ohne Versammlung" rechtlich wirkungslos.http://companydb.uk/09907415-one-square-trustee-ltdOne Square Trustee Ltd
Company Registration Number: 09907415
Company registered in England and Wales
Registered Address
GREEN PARK HOUSE
15 STRATTON STREET
LONDON
ENGLAND
W1J 8LQ
There are 67 companies currently registered at this postcode, including this one.
All companies at W1J 8LQ
Registration Data
Company Number
09907415
Company Category
Private Company Limited by Shares
Registration Type
Company registered in England and Wales
Status: Active
Incorporation Date
8 December 2015
Company Officers
BRENNER, Petra Josephine, Dr
Director
Appointed on 8 December 2015
Nationality: Swedish
Occupation: Investment Banker
Month of birth: December 1975
Klettenbergstrasse 32
60322
Frankfurt
60322
Germany
This information was most recently updated 28/03/2016.
Von einer Zweigniederlassung in der Theatinerstr. in München lese ich da auch nix.
--> das sagt das HGBMöglicherweise könnte man hier den Hebel ansetzen.§ 13 Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz im Inland
(1) Die Errichtung einer Zweigniederlassung ist von einem Einzelkaufmann oder einer juristischen Person beim Gericht der Hauptniederlassung, von einer Handelsgesellschaft beim Gericht des Sitzes der Gesellschaft, unter Angabe des Ortes und der inländischen Geschäftsanschrift der Zweigniederlassung und des Zusatzes, falls der Firma der Zweigniederlassung ein solcher beigefügt wird, zur Eintragung anzumelden. In gleicher Weise sind spätere Änderungen der die Zweigniederlassung betreffenden einzutragenden Tatsachen anzumelden.
(2) Das zuständige Gericht trägt die Zweigniederlassung auf dem Registerblatt der Hauptniederlassung oder des Sitzes unter Angabe des Ortes sowie der inländischen Geschäftsanschrift der Zweigniederlassung und des Zusatzes, falls der Firma der Zweigniederlassung ein solcher beigefügt ist, ein, es sei denn, die Zweigniederlassung ist offensichtlich nicht errichtet worden.
Wobei ich ganz ehrlich froh bin wenn die GV stattfindet - danach wird OSA nämlich kein Gemeinsamer Vertreter in Sachen Penell mehr sein. Wenn ich mich nicht irre...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen