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One Square Advisory Services GmbH: Penell GmbH: Abstimmung ohne Versammlung ist beschlussunfähig
DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH / Schlagwort(e): Anleihe One Square Advisory Services GmbH: Penell GmbH: Abstimmung ohne Versammlung ist beschlussunfähig
29.04.2016 / 14:54 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
One Square Advisory GmbH: Penell GmbH: Abstimmung ohne Versammlung ist beschlussunfähig
München 29. April 2016.
Die One Square Advisory Services GmbH informiert in ihrer Eigenschaft als Abstimmungsleiterin, dass die vom 25. April 2016 bis 27. April 2016 stattfindende Abstimmung ohne Versammlung der emittierten EUR 5.000.000,00, 7,75 % Schuldverschreibungen 2014/2019, zurzeit valutierend in Höhe von EUR 4.921.440,00, der Penell Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Elektrogroßhandel, Partner des Handwerks und der Industrie, Planung, Beratung und Verkauf, Ober-Ramstadt, ISIN: DE000A11QQ82 / WKN: A11QQ8, nach Auszählung aller Stimmen nicht beschlussfähig ist.
Ausweislich des Verzeichnisses der stimmberechtigten Gläubiger (Abstimmungsverzeichnis) sind dem Abstimmungsleiter 1.972 gültige Stimmen innerhalb des Abstimmungszeitraums zugegangen. Dies entspricht 39,44% der 5.000 ausstehenden Schuldverschreibungen im Nennwert von je EUR 984,288.
Das nach § 18 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 3 SchVG i.V.m. § 14, 14.1 der Anleihebedingungen für die Beschlussfähigkeit erforderliche Quorum von an der Abstimmung teilnehmenden Gläubigern, die wertmäßig mindestens die Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten wurde somit nicht erreicht.
Die notarielle Niederschrift über diese Abstimmung ohne Versammlung samt Abstimmungsverzeichnis wird allen Anleihegläubigern auf Nachfrage und unter Nachweis ihrer Gläubigerstellung durch aktuellen Depotauszug gem. § 18 Abs. 1 i.V.m. § 15 Abs. 2 S. 3 SchVG zugänglich gemacht.
Kontakt:
One Square Advisory Services GmbH Theatinerstr. 36 80333 München Fax: +49 89 15 98 98 22 penell@onesquareadvisors.com www.onesquareadvisors.com
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