A. Hintergrund
der Aufforderung zur Abstimmung ohne Versammlung
Die Forderungen der Anleihegläubiger aus der Anleihe sind gemäß § 8
der Anleihebedingungen besichert. Die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin wurde
gem. § 9 Ziffer 9.1 der Anleihebedingungen als Treuhänder für diese Sicherheiten
bestellt. Dazu hat die Emittentin mit der MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft einen Treuhandvertrag (der „Treuhandvertrag“) geschlossen.
Mittlerweile ist bekannt, dass verschiedene Anleihegläubiger
Schadensersatzansprüche gegen den Treuhänder gerichtlich geltend machen.
Vor diesem Hintergrund sind dem gemeinsamen Vertreter
Einberufungsverlangen nach § 9 Abs. 1 S. 2 SchVG von Anleihegläubigern, deren
Schuldverschreibungen 5% des ausstehenden Schuldverschreibungen erreichen, zugegangen
und der gemeinsame Vertreter wurde aufgefordert, zum Zwecke der Beschlussfassung
über den Austausch des Sicherheitentreuhänders eine Gläubigerversammlung einzuberufen.
Der gemeinsame Vertreter schlägt vor, als neuen Treuhänder, die One
Square Trustee Ltd. Zweigniederlassung München, Theatinerstr. 36, 80333 München
zu bestellen, deren Expertise in der Erbringung von Treuhanddienstleistungen
liegt. Als Teil der One Square Gruppe, der auch der gemeinsame Vertreter angehört,
verfügt sie über fachlich qualifizierte Mitarbeiter, die mit dem maßgeblichen
Sachverhalt bereits vertraut sind. Des Weiteren ist ein enger Austausch mit dem
gemeinsamen Vertreter sichergestellt, so dass ein Handeln im alleinigen
Interesse der Anleihegläubiger sichergestellt ist.
Die betreffende Beschlussfassung wird gemäß § 14 Ziffer 14.2
der Anleihebedingungen nach Maßgabe der Bestimmungen von § 18 des Gesetzes
über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz) (das „SchVG“) als Abstimmung ohne Versammlung durchgeführt.
B.
Beschlussgegenstände
Der gemeinsame Vertreter schlägt vor, die
folgenden Beschlüsse zu fassen:
1.1
Beschlussfassung
über den Austausch der MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft als Treuhänder durch die One Square Trustee Ltd.
Zweigniederlassung München und deren Vergütung sowie die diesbezügliche
Änderung der Anleihebedingungen
Die MSW GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Straße des 17.
Juni 106-108, 10623 Berlin wird als Treuhänder abberufen. Neuer Treuhänder wird
die One Square Trustee Ltd. Zweigniederlassung München, Theatinerstr. 36, 80333
München.
Ziffer 9.1 Bestellung wird wie folgt neu gefasst:
„Die One Square
Trustee Ltd. Zweigniederlassung München, Theatinerstr. 36, 80333 München
wird als neuer Sicherheitentreuhänder (der „Treuhänder“) bestellt. Die One Square Trustee Ltd. Zweigniederlassung
München, Theatinerstr. 36, 80333 München haftet nur für eigene Pflichtverletzungen,
nicht für die des alten Sicherheitentreuhänders MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin, ab dem
Zeitpunkt der Bestellung. Für den Zeitraum vor Bestellung haftet der alte
Sicherheitentreuhänder, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin.“
Ziffer 9.5 Vergütung wird wie folgt neu gefasst:
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