rolf´s PENELL Blog
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Mittwoch, 27. April 2016
so sieht die Ermächtigung von Wagner (der übrigigens seinen gesetzlichen Pflichten zur Information der Bondholder nur ungenügend nachgekommen ist und deshalb "weg" muss) von GV Wagner nach dem SchVG1899 (ich betone nach SchVG1899) aus.....!!!!
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