Zitat von
bondsammler
Ich zitiere aus der OSA-Stellungnahme:
"Sämtlichen Beschlüsse der Anleihegläubiger betreffend dem Rechtsverhältnis zwischen dem Emittenten und dem Treuhänder kommt deshalb keine Rechtswirkung zu. Der Abstimmungsleiter hat sich dennoch entschlossen, diese Beschlussvorschläge im Interesse der Anleihegläubiger zur Abstimmung zu stellen."
Tolle Expertise, die da OSA hat. Sie müssen zu 100 Prozent zurückrudern und suggerieren, daß diese Abstimmung trotzdem im Interesse der Anleihegläubiger ist. Nur welche Interessen das sein sollen, erschließt sich mir nicht.
In der heutigen Stellungnahme sind Behauptungen falsch:
1. "Darüber hinaus verfügt die One Square Advisory Services GmbH über jahrelange Erfahrung und Expertise auf dem Gebiet der Gläubigervertretung. Sie hat bereits in vielen ähnlichen Verfahren ihre sorgfältige und alleine den Anleihegläubigern verpflichtete, professionelle Arbeitsweise unter Beweis gestellt."
Diese Behauptung ist nachweislich falsch. Beweis: EXIT-Vorgänge MS Deutschland
2. "Die One Square Trustee Ltd. Zweigniederlassung München, geschäftsansässig Theatinerstr. 36, 80333 München, wird für ihre Tätigkeit als Treuhänder bis für die vereinbarte Haftungssumme bis vier Millionen Euro ebenfalls versichert werden."
Die One Square Trustee Ltd. hat bisher keine Zweigniederlassung in München angemeldet! Eine Haftungssumme für die nicht existierende Zweigniederlassung soll erst noch abgeschlossen werden.
3. "Die Gesellschaft (Anm.: One Square Trustee Ltd. Zweigniederlassung München) verfügt über Expertise in der Verwaltung und Verwertung von Sicherheiten."
Die Gesellschaft wurde erst Ende 2015 in UK gegründet und ist in München nicht existent, da ist die genannte Expertise bisher nicht erkennbar.
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