Nach PleiteSchlecker wegen vorsätzlichen Bankrotts angeklagt
Einst führte er ein Drogerie-Imperium, nun sitzt er womöglich bald auf der Anklagebank: Der ehemalige Firmenpatriarch Anton Schlecker soll mit seiner Familie Millionensummen beiseite geschafft haben.
13.04.2016
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen den Ex-Drogeriemarktkönig Anton Schlecker wegen vorsätzlichen Bankrotts erhoben. Das bestätigte die
Behörde am Mittwoch. Der 71 Jahre alte Schlecker und weitere Familienmitglieder sollen kurz vor der Schlecker-Pleite Millionen beiseite geschafft und dem Zugriff der Gläubiger entzogen haben. Über die Anklage berichteten auch die „Stuttgarter Zeitung“, „Stuttgarter Nachrichten“ und das „Handelsblatt“. Die Familie Schlecker war zunächst nicht zu erreichen.
Behörde am Mittwoch. Der 71 Jahre alte Schlecker und weitere Familienmitglieder sollen kurz vor der Schlecker-Pleite Millionen beiseite geschafft und dem Zugriff der Gläubiger entzogen haben. Über die Anklage berichteten auch die „Stuttgarter Zeitung“, „Stuttgarter Nachrichten“ und das „Handelsblatt“. Die Familie Schlecker war zunächst nicht zu erreichen.
Im Falle von Anton Schlecker geht es nach Angaben der Staatsanwaltschaft um vorsätzlichen Bankrott in mehreren Fällen, bei seiner Frau Christa und seinen beiden Kindern Meike und Lars um die Beihilfe zum Bankrott. Schleckers Kinder müssen sich demnach auch wegen Insolvenzverschleppung und Untreue verantworten. Im Visier der Ermittler sind Geldgeschenke Schleckers an seine Enkelkinder ebenso wie Summen, die Schlecker mittels überhöhter Preise an die Firmen seiner Kinder übertragen haben soll.
Die Stuttgarter Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität ermittelte drei Jahre lang im Fall Schlecker. Auf Bankrott steht eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft. Bei besonderes schweren Fällen bis zu zehn Jahren Haft - das trifft nach dem Bericht des „Handelsblatts“ auf gleich dreizehn „Bankrott“-Straftaten Schleckers zu. Derzeit prüfe demnach das Landgericht Stuttgart, ob es ein Hauptverfahren eröffnet.
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„Es ist sehr begrüßenswert, dass eine juristische Aufarbeitung erfolgt, weil der Schaden, den Schlecker mit der Pleite angerichtet hat, ist sehr groß“, sagte Bernhard Franke, Leiter des Landesfachbereichs Handel der Geschwerkschaft Verdi Baden-Württemberg. „Dass Dinge schief und krumm gelaufen sind, haben wir schon vermutet.“ Franke führte für die Gewerkschaft bei der Pleite die Verhandlungen mit der Insolvenzverwaltung.
Europas ehemals größte Drogeriekette Schlecker hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Etwa 25.000 Menschen verloren ihren Arbeitsplatz. Die Gläubiger forderten rund eine Milliarde Euro. Das Handelsunternehmen aus Baden-Württemberg hatte zu seinen Bestzeiten rund 9000 Märkte im In- und Ausland. Der Versuch eines österreichischen Investors, einen Teil der Filialen mit dem Konzept eines modernen Tante-Emma-Ladens wiederzubeleben, scheiterte 2013. Nach einem Streit um übertragenes Vermögen aus dem Unternehmen zahlte die Familie Schlecker dem Insolvenzverwalter gut ein Jahr nach der Pleite 10,1 Millionen Euro.
Anton Schlecker führte seinen Konzern als „eingetragener Kaufmann“ (e.K.). Dank dieser Rechtsform konnte der Firmenpatriarch viel Geheimniskrämerei um sein Drogerieimperium betreiben. Doch der Preis dafür war am Ende hoch: Schlecker haftete mit seinem kompletten Privatvermögen für alle Schulden. Die Firma war am Ende an der Zahlung eines zweistelligen Millionenbetrages gescheitert. Die Familie hatte damals beteuert, dass angeblich „nichts mehr da“ sei.
Nach Informationen der Zeitungen geht es in der 250-seitigen Anklageschrift konkret um angebliche Geschenke Schleckers an seine Kinder und Enkel und um
Millionensummen, die Schlecker an eine Firma seiner Kinder übertragen haben soll. Die Strafverfolger werfen Schlecker nach den Berichten auch vor, falsche Angaben in Bilanzen gemacht und eine Falschaussage an Eides statt abgegeben zu haben.
Millionensummen, die Schlecker an eine Firma seiner Kinder übertragen haben soll. Die Strafverfolger werfen Schlecker nach den Berichten auch vor, falsche Angaben in Bilanzen gemacht und eine Falschaussage an Eides statt abgegeben zu haben.
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