Penell GmbH: Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der Abstimmung ohne Versammlung über den Austausch des Sicherheitentreuhänders MSW GmbH
- Auf Verlangen von verschiedenen institutionellen Anleihegläubigern findet vom 25. bis 27. April 2016 eine Abstimmung ohne Versammlung über den Austausch des derzeitigen Sicherheitentreuhänders MSW GmbH, der sich wegen mehrerer Klagen wegen Pflichtverletzungen vor Gericht verantworten muss, statt
- EMB Consulting SE, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rolf Koch verlangt nunmehr eine Ersetzung des bestehenden gemeinsamen Vertreters One Square Advisory Services GmbH durch den derzeitigen Treuhänder MSW GmbH
- EMB Consulting SE verlangt weiterhin, das ordentliche Kündigungsrecht gegenüber dem Treuhänder MSW GmbH auszusetzen und das außerordentliche Kündigungsrecht einzuschränken
München 21. April 2016. Der One Square Advisory Services GmbH ist in ihrer Eigenschaft als Abstimmungsleiter ein Ergänzungsverlangen von Herrn RA Geißlreiter im Auftrag seines Mandanten EMB Consulting SE für die Beschlussvorschläge der vom 25. April 2016 bis 27. April 2016 stattfindenden Abstimmung ohne Versammlung zugegangen.
Diese weiteren Beschlussvorschläge sehen eine Ersetzung des gemeinsamen Vertreters durch die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft vor (B.2.1 des Ergänzungsverlangens). Zugleich soll der Insolvenzverwalter aufgefordert werden, den Treuhandvertrag mit dem Sicherheitentreuhänder MSW GmbH nicht ordentlich und nur unter bestimmten Voraussetzungen außerordentlich kündigen zu dürfen (B.2.2 des Ergänzungsverlangens) und eine Verpflichtung des Insolvenzverwalters dem Treuhänder über die Einnahmen aus der Verwertung der Sicherheiten binnen eines Monates unter Belegvorlage Rechenschaft ablegen zu müssen (B.2.3 des Ergänzungsverlangens). Für die Details wird auf das im Bundesanzeiger und der Homepage des gemeinsamen Vertreters unter http://www.onesquareadvisors.com/deutsch/Infos-fuer-Anleihengaeubiger/Penell.php veröffentlichte Ergänzungsverlangen verwiesen. Hinsichtlich der Beschlussvorschläge betreffend den Sicherheitentreuhänder (Ziffer B.2.2 und B.2.3) weist der Abstimmungsleiter darauf hin, dass entsprechende Beschlüsse keine Rechtswirkung entfalten. Das Treuhandverhältnis besteht zwischen dem Emittenten und dem Treuhänder. Die Anleihegläubiger sind lediglich Begünstigte im Sinne eines Vertrages zu Gunsten Dritter aus der Treuhandvereinbarung. Sämtlichen Beschlüsse der Anleihegläubiger betreffend dem Rechtsverhältnis zwischen dem Emittenten und dem Treuhänder kommt deshalb keine Rechtswirkung zu. Der Abstimmungsleiter hat sich dennoch entschlossen, diese Beschlussvorschläge im Interesse der Anleihegläubiger zur Abstimmung zu stellen. Das geänderte Abstimmungsformular steht über die Homepage des Abstimmungsleiters unterhttp://www.onesquareadvisors.com/deutsch/Infos-fuer-Anleihengaeubiger/Penell.php zur Verfügung.
Der gemeinsame Vertreter, die One Square Advisory Services GmbH, erachtet das Ergänzungsverlangen als für die Anleihegläubiger wirtschaftlich und rechtlich nachteilig und nimmt dazu wie folgt Stellung:
Das Ergänzungsverlangen wird damit begründet, dass eine Bestellung der MSW GmbH zum gemeinsamen Vertreter die Insolvenzmasse entlasten soll. Weshalb dies der Fall sein soll, wird nicht dargestellt. Der Emittent schuldet dem gemeinsamen Vertreter eine angemessene Vergütung für seine Arbeit. Die One Square Advisory Services GmbH hat im Insolvenzverfahren bislang keine Zahlungen in Form einer Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten. Eine Vereinbarung mit dem Emittenten über die Höhe besteht derzeit noch nicht. Nachdem die angemessene Vergütung allerdings am tatsächlichen Aufwand zu bemessen ist, ist zu erwarten, dass die Vergütung der MSW GmbH höher als die der One Square Advisory Services GmbH ausfällt, da ein neuer gemeinsamer Vertreter eine gewisse Einarbeitungszeit benötigt. Darüber hinaus verfügt die One Square Advisory Services GmbH über jahrelange Erfahrung und Expertise auf dem Gebiet der Gläubigervertretung. Sie hat bereits in vielen ähnlichen Verfahren ihre sorgfältige und alleine den Anleihegläubigern verpflichtete, professionelle Arbeitsweise unter Beweis gestellt. Demgegenüber sind derzeit verschiedene Klagen gegen die MSW GmbH als Treuhänderin wegen Pflichtverletzungen anhängig. Inwieweit sich die MSW GmbH, die sich wegen verschiedentlicher Pflichtverletzungen als Treuhänderin vor Gericht verantworten muss, als Vertreter für die Interessen der Anleihegläubiger empfiehlt muss jeder Anleihegläubiger für sich entscheiden.
Die One Square Trustee Ltd. Zweigniederlassung München, geschäftsansässig Theatinerstr. 36, 80333 München, wird für ihre Tätigkeit als Treuhänder bis für die vereinbarte Haftungssumme bis vier Millionen Euro ebenfalls versichert werden. Die Gesellschaft verfügt über Expertise in der Verwaltung und Verwertung von Sicherheiten. Ihre Vergütung liegt der Höhe nach unter dem Vergütungsanspruch der MSW GmbH. Durch die Auswechslung des Sicherheitentreuhänders entsteht ferner keine doppelte finanzielle Belastung für die Anleihegläubiger. Eine Vergütung des neuen Sicherheitentreuhänders für seine Tätigkeit erfolgt erst, wenn die Sicherheitentreuhand der MSW GmbH wirksam beendet und ihr Vergütungsanspruch infolgedessen erloschen ist.
Der Insolvenzverwalter der Penell GmbH wird im Falle einer Zustimmung der Gläubiger zur Auswechslung des Sicherheitentreuhänders, den Sicherheitentreuhandvertrag mit der MSW GmbH außerordentlich kündigen und den Treuhandvertag mit dem neuen Sicherheitentreuhänder abschließen. Die One Square Trustee Ltd. Zweigniederlassung München wird die Durchsetzung der Rechte der Anleihegläubiger gegenüber der MSW GmbH mit aller Entschiedenheit unterstützen.
Die One Square Advisory Services GmbH fordert alle Anleihegläubiger auf, das Ergänzungsverlangen abzulehnen und ihren ursprünglichen Beschlussvorschlag zu unterstützen.
Kontakt:
One Square Advisory Services GmbH
Theatinerstr. 36
80333 München
Fax: +49 89 15 98 98 22
penell@onesquareadvisors.com
www.onesquareadvisors.com
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