Vergütung,
Kostenerstattung
5.1 Pauschalvergütung. Der Treuhänder-Neu erhält von
der Emittentin während der Laufzeit dieses Vertrages eine Vergütung in Höhe von
EUR 350,00 pro aufgewendeter Stunde. Die Vergütung ist auf einen jährlichen
Gesamtbetrag in Höhe von EUR 50.000,00 begrenzt. Die Vergütung wird allein aus
den Erlösen der Sicherheiten beglichen. Sofern diese den Vergütungsanspruch
nicht oder nicht vollständig decken, steht dem neuen Treuhänder-Neu kein
Vergütungsanspruch gegen die Emittentin oder die Anleihegläubiger zu. Die
Vergütungsansprüche bestehen jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Kostenersatz. Die Emittentin erstattet dem Treuhänder-Neu Kosten,
Spesen und sonstige Auslagen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner
Pflichten aus diesem
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