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One Square Advisory Services GmbH: Penell GmbH: Einberufung einer
Gläubigerversammlung zur Auswechslung des Treuhänders der Penell Anleihe
14.04.2016 / 08:47
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One Square Advisory Services GmbH: Penell GmbH: Einberufung einer
Gläubigerversammlung zur Auswechslung des Treuhänders der Penell Anleihe
- Anleihegläubiger lassen mögliche Pflichtverletzungen durch MSW
gerichtlich überprüfen und fordern Auswechslung des
Sicherheitentreuhänders MSW
- Auswechslung des Sicherheitentreuhänders hat keinen Einfluss auf
Sicherheitenlage, sondern erleichtert Durchsetzung der
Schadensersatzansprüche gegen MSW
- Gemeinsamer Vertreter fordert alle Anleihegläubiger auf, an der
Abstimmung teilzunehmen
- Erfolgreiche Nachbesicherung durch die Eigentümer auf Initiative des
gemeinsamen Vertreters
München, 14. April 2016
Die One Square Advisory Services GmbH als gemeinsamer Vertreter der
Gläubiger der EUR 5.000.000,00 7,75 % Anleihe der Penell GmbH (ISIN
DE000A11QQ82 / WKN A11QQ8) (die "Anleihe") hatte am 24. Februar 2016
darüber informiert, dass sie von über 5% der Anleihegläubiger entsprechend
§ 9 Abs. 1 SchVG zur Einberufung einer Gläubigerversammlung über die
Auswechslung des Sicherheitentreuhänders aufgefordert wurde.
Hintergrund des Verlangens der Anleihegläubiger sind verschiedentliche
gerichtliche Überprüfungen im Raum stehender Pflichtverletzungen der MSW
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft aus ihrer
Stellung als Sicherheitentreuhänder für die Gläubiger der Anleihe. Hieraus
können sich Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe gegen den
Sicherheitentreuhänder ergeben. Angesichts dieser möglichen
Schadensersatzansprüche verlangen Anleihegläubiger die Auswechslung des
Sicherheitentreuhänders. Die Auswechslung eines Sicherheitentreuhänders
wirkt sich grundsätzlich nicht auf die Position der Anleihegläubiger aus.
Der alte Sicherheitentreuhänder ist verpflichtet, den Status quo auf den
neuen Sicherheitentreuhänder zu übertragen. Etwaige Schadenersatzansprüche
der Anleihegläubiger gegen die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft und ihre Verfolgung werden durch die
Auswechslung des Sicherheitentreuhänders nicht beeinträchtigt. Die Zahlung
einer doppelten Vergütung müssen die Anleihegläubiger ebenfalls nicht
befürchten. Durch die Auswechslung des Treuhänders werden die Kosten des
Treuhänders zudem masseschonend reduziert.
Die One Square Advisory Services GmbH hat in Abstimmung mit der
Insolvenzverwaltung eine entsprechende Einladung zur Abstimmung ohne
Versammlung über die Auswechslung des Sicherheitentreuhänders am 6. April
2016 im Bundesanzeiger und unter
http://www.onesquareadvisors.com/deutsch/Infos-fuer-Anleihengaeubiger/Pene
ll.php veröffentlicht.
Im Zusammenhang mit dem Einberufungsverlangen über die Auswechslung des
Treuhänders wirft die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft dem gemeinsamen Vertreter vor, eine
Nachbesicherung der Anleihe verhindert zu haben, indem sich der gemeinsame
Vertreter angeblich weigerte, eine Gläubigerversammlung einzuberufen.
Tatsächlich stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
Die Penell GmbH hatte am 14. Januar 2015 zu einer Gläubigerversammlung in
Form einer Abstimmung ohne Versammlung zwischen dem 2. und 4. Februar 2015
eingeladen, um über eine Verlängerung der Nachbesicherungsfrist abstimmen
zu lassen. Nachdem die Penell GmbH sich in der Folge weigerte oder nicht in
der Lage war, die mit der Durchführung beauftragten Dienstleister zu
bezahlen und diese daher das Mandat niederlegten, erklärte sich der
gemeinsame Vertreter One Square Advisory Services GmbH freiwillig und
überobligatorisch, also ohne dazu überhaupt verpflichtet zu sein, bereit,
die Aufgaben der Dienstleister auf eigene Kosten zu übernehmen. Zur
Durchführung der Gläubigerversammlung kam es infolge des Insolvenzantrags
der Penell GmbH vom 2. Februar 2015 jedoch nicht mehr. Zudem hatte sich die
One Square Advisory Services GmbH erfolgreich für eine Nachbesicherung der
Ansprüche der Anleihegläubiger eingesetzt und die Bestellung weiterer
Sicherheiten von den Gesellschaftern für die Anleihegläubiger, wie die
Verpfändung von Anteilen an der Synchro Plus GmbH und die Bestellung einer
Grundschuld erreichen können.
Der Geschäftsführer des gemeinsamen Vertreters, der One Square Advisory
Services GmbH, Frank Günther zieht zu den Vorwürfen von MSW ein eindeutiges
Fazit: "Der Sicherheitentreuhänder MSW sieht sich massiven
Schadensersatzansprüchen in Millionenhöhe gegenüber. Die gegen den
gemeinsamen Vertreter erhobenen Vorwürfe sind daher ein plumper
Ablenkungsversuch von den eigenen Versäumnissen und entbehren jeder
tatsächlichen und rechtlichen Grundlage. Nur die längst überfällige
Auswechslung des Sicherheitentreuhänders gewährleistet eine zeitnahe und
vorbehaltlose Information der Anleihegläubiger und des gemeinsamen
Vertreters über die Sicherheitenlage und somit eine Verfolgung der
anstehenden Schadensersatzansprüche gegen MSW."
Der gemeinsame Vertreter fordert daher alle Anleihegläubiger auf, an der
anstehenden Abstimmung teilzunehmen und ihre Rechte aus der Anleihe
durchzusetzen.
Kontakt:
One Square Advisory Services GmbH
Theatinerstr. 36
80333 München
Fax: +49 89 15 98 98 22
penell@onesquareadvisors.com
www.onesquareadvisors.com
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