Der gemeinsame Vertreter fordert gemäß § 18 Abs. 1 in
Verbindung mit § 9 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes über
Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen vom 31.07.2009 (BGBl. I 2512, "SchVG")
hiermit die Inhaber der Schuldverschreibungen (jeweils ein „Anleihegläubiger“ und zusammen die „Anleihegläubiger“) zur Stimmabgabe in
einer Abstimmung ohne Versammlung
innerhalb
des Zeitraums beginnend am Montag, den 25.04.2016, um 00.00 Uhr) (MESZ) und endend
am Mittwoch, den 27.04.2016, um 24.00 Uhr (MESZ)
gegenüber dem gemeinsamen Vertreter auf (die „Abstimmung ohne Versammlung“; die
Aufforderung zur Stimmabgabe in der Versammlung ohne Abstimmung, die „Aufforderung zur Stimmabgabe“).
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