Die Frage ist ob das ganze Emissionsschandwerk nicht möglicherweise nichtig ist?
Nichtigkeit
Wenn Rechtsgeschäfte oder Willenserklärungen so schwere Mängel aufweisen, dass das Gesetz ihnen von Anfang an keine Rechtswirkungen zugesteht, sind sie nichtig. Diese Nichtigkeit ist nur in wenigen Fällen, die das Gesetz abschließend aufzählt, heilbar. Die Nichtigkeit besteht von Anfang an („ex tunc“), und zwar unabhängig vom Willen der Beteiligten und wirkt gegen jedermann.
§ 134 BGB
Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, soweit sich aus dem Gesetz nicht ein anderes ergibt.
Wie leicht zu erkennen ist, ist diese Vorschrift praktisch ein Blankett. Die gesetzlichen Verbote ergeben sich meist aus anderen Gesetzen, z.B. aus dem Strafgesetzbuch.
Betrug, Bilanzfälschung und Insolvenzverschleppung sind definitiv strafbare Handlungen.
Wenn also eine Partei mit frisierten Bilanzen und Vortäuschung von Sicherheiten ein Rechtsgeschäft abschließt sollte das ex tunc ungültig sein. Zum Beispiel der Vertrag mit dem Bookrunner und auch der Vertrag mit dem Treuhänder.
Wenn die zugrundeliegenden Verträge nichtig sind kann auch nach meinem Verständnis die Emission der Anleihe nicht rechtswirksam sein.
Der Insolvenzverwalter hat hier also möglicherweise einen konkreten Anfechtungsgrund und könnte dann z.B. die 1,6 Mio., welche an die Volksbank Modau geflossen sind, zurückfordern. Und auch den Anteil des Emissionserlöses, welcher an den Bookrunner geflossen ist (= 250 Tsd).
Ggf. sogar die Honorare für Treuhänder und Gemeinsamen Vertreter etc.
Es ergeben sich wohl konkrete Anfechtungsansprüche gegen die Banken Volksbank Modau, DB und DZ.
Die Frage ist welche Konsequenzen die Rechtsunwirksamkeit der Emission dann letztendlich weiter hätte?
Eine Rückabwicklung halte ich praktisch nicht für durchführbar.
Wie man so hört war die VB Modau lt. vorliegender emails in die Prospekterstellung mit eingebunden - und hat die Emission möglicherweise sogar mit initiiert (um an ihre Kohle zu kommen).
Und lt. Sanierungsgutachten (was für ein Hohn) hat der Wirtschaftsprüfer wohl elementare Kontrollpflichten unterlassen und blind alles abgezeichnet.
Und der Insolvenzverwalter könnte Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand wg. deliktischer Handlungen geltend machen.
Bei der Penell Family ist da wohl was zu holen, denn die wollte plötzlich lt. Gutachten aus privaten Mitteln 1 Mio. zur Nachbesicherung locker machen.
Wird ´ne lehrreiche Geschichte werden - leider stecke ich finanziell in diesem Sumpf mit einem Bein mit drin.
Aldy
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