BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen Prospekthaftungsansprüche!
Die inzwischen insolvente Penell GmbH, ein Anbieter von Systemlösungen für die Elektroversorgung, hatte Anleihen im Gesamtvolumen von 5,0 Mio. Euro ausgegeben (7,75%-Anleihe bis 10.06.2019, WKN: A11QQ8). Als Sicherheit wurde den Investoren das Kupfer in den Kupferkabeln zugesagt. Wie die Penell GmbH mit Pressemitteilung vom 3. Dezember 2014 selber einräumen musste, hatte eine Überprüfung der Lagerbestände ergeben, dass die den Anlegern zugesagten Lagerbestände nicht dem im Wertpapierprospekt angegebenen Lagerwert von 9,0 Mio. Euro entsprechen.
Heute, am 06.03.2015 fand auch um 14.00 Uhr ein Investoren-Call statt, zu dem der gemeinsame Vertreter in Verbindung mit dem Insolvenzverwalter und der MSW GmbH aus Berlin, Sicherheitentreuhänder der Anleihegläubiger, eingeladen hatten.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Walter Späth sowie Dr. Marc Liebscher hatten sich zu diesem Gespräch eingewählt.
In diesem Investorencall wurde vom gemeinsamen Vertreter von „höchster krimineller Energie“ gesprochen und von falsch erstellten Jahresabschlüssen. Der Geschäftsführer der msw GmbH sprach davon, dass das Warenlager statt der angegebenen ca. 9 Mio. € nur ca. 2,2 Mio. € wert gewesen sein soll, von „Scheinrechnungen“ sowie von Blianzbetrug seit Jahren.
Der Insolvenzverwalter sprach davon, dass man es „wahrscheinlich mit einem Kriminalfall“ zu tun habe. Es kämen wahrscheinlich Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne, wegen Betrugs, Kapitalanlagebetrugs, sowie wahrscheinlich auch gegen beide Wirtschaftsprüfer wegen der Erteilung fehlerhafter Testate in Betracht.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Dieser Investorencall hat unsere schlimmsten Befürchtungen noch übertroffen. Es wurde bestätigt, dass offensichtlich nicht nur der Prospekt falsch ist, sondern offenbar auch die Anleger mit hoher krimineller Energie getäuscht wurden“
Betroffene Anleger können sich an den BSZ e.V. wenden. Dr. Walter Späth hierzu: „Anleger dürften unter anderem Prospekthaftungsansprüche gegen die Verantwortlichen geltend machen können, aber wahrscheinlich auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung bzw. Betrug. Allein über das Insolvenzverfahren werden die Anlegergelder vermutlich nicht erfolgreich zurück geführt werden können. Da es sich hier teilweise um Individualansprüche handelt, muss diese jeder Anleger teilweise selbst durchsetzen.
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