18.3 Haftungsbeschränkung.
Der Treuhänder übernimmt keine Haftung für den Eintritt der von
den Anleihegläubigern mit dem Erwerb der Anleihe und mit dem Sicherungsgut angestrebten
wirtschaftlichen und steuerlichen Ergebnisse sowie sonstigen Ziele. Insbesondere übernimmt
er weder eine Haftung für die Bonität der Emittentin noch für die Werthaltigkeit der Sicherheit.
Insbesondere kann der Treuhänder nicht für die Erfolge der von der Emittentin geplanten
Investitionen sowie für den Eintritt der von der Emittentin verfolgten Ziele haften. Er
haftet ferner nicht für die Erfüllung der Verpflichtungen, die die Emittentin gegenüber den Anleihegläubigern
sowie Vertragspartner gegenüber der Emittentin haben. Die Haftung des
Treuhänders ist, soweit gesetzlich zulässig (d.h. insbesondere nicht für den Fall vorsätzlichen
Handelns), auf einen Höchstbetrag von EUR 4 Mio. beschränkt
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