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Sonntag, 1. März 2015

Dr. Walter Späth hierzu: „Nach dem gegenwärtigen Stand erscheint es zumindestens sehr wahrscheinlich, dass Anleger Prospekthaftungsansprüche gegen die Verantwortlichen geltend machen können. Allein über das Insolvenzverfahren werden die Anlegergelder vermutlich nicht erfolgreich zurück geführt werden können.

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PenellGmbH-BSZe.V.-VertrauensanwälteprüfenProspekthaftungsansprüche!
28.02.2015

Die inzwischen insolvente Penell GmbH, ein Anbieter von Systemlösungen für die Elektroversorgung, hatte Anleihen im Gesamtvolumen von 5,0 Mio. Euro ausgegeben (7,75%-Anleihe bis 10.06.2019, WKN: A11QQ8). Als Sicherheit wurde den Investoren das Kupfer in den Kupferkabeln zugesagt.


Wie die Penell GmbH mit Pressemitteilung vom 3. Dezember 2014 selber einräumen musste, hatte eine Überprüfung der Lagerbestände ergeben, dass die den Anlegern zugesagten Lagerbestände nicht dem im Wertpapierprospekt angegebenen Lagerwert von 9,0 Mio. Euro entsprechen. Nach eigenen Schätzungen der Penell GmbH haben die Sicherheiten trotz Nachbesicherung einen Wert von 5,5 Mio. Euro und liegen damit unterhalb des Schwellenwertes von 6,25 Mio. Euro.
Es besteht der klare Verdacht, dass die Sicherheiten nie in der versprochenen Höhe vorhanden waren, sondern die Anleger mit geschönten Zahlen in die Anleihe gelockt wurden.
Die Staatsanwalt Darmstadt hat Medienberichten zufolge bereits Ermittlungen wegen Betrugsverdachts aufgenommen, bis zum Beweis des Gegenteils gilt natürlich die Unschuldsvermutung.
Betroffene Anleger können sich an den BSZ e.V. wenden. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Nach dem gegenwärtigen Stand erscheint es zumindestens sehr wahrscheinlich, dass Anleger Prospekthaftungsansprüche gegen die Verantwortlichen geltend machen können. Allein über das Insolvenzverfahren werden die Anlegergelder vermutlich nicht erfolgreich zurück geführt werden können.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mittelstandsanleihen/ Penell GmbH.  Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

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