§ 19
Vergütung, Kostenerstattung
19.1 Pauschalvergütung. Der Treuhänder erhält von der Emittentin während der Laufzeit dieses
Vertrages eine pauschale Grundvergütung in Höhe von EUR 5.000,00 p.a., zuzüglich einer
Vergütung in Höhe von 1 % des Brutto-Emissionserlöses p.a. Die Vergütungsansprüche bestehen
jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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