Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchte ich Sie mit dieser Mail über den aktuellen Stand in Sachen Penell GmbH informieren, insbesondere über die am Freitag, 06.03.2015 abgehaltene Telefonkonferenz.
1. Telefonkonferenz
Im Rahmen der Telefonkonferenz äußerten sich vor der Fragerunde folgende Personen:
- Frank Günther als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger
- Horst Mantay als Vertreter des Treuhänders MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
- Dr. Jan Markus Plathner, vorläufiger Insolvenzverwalter
1.1 Ausführungen Günther (Geschäftsführer OSA)
Die Bestellung der One Square Advisory Services GmbH (OSA) erfolgte über die beratende und emissionsbegleitende Rechtsanwaltskanzlei „Heuking Kühn Lüer Wojtek“. OSA hat für die Bestellung 10.000 Euro in Rechnung gestellt.
Nach Information durch den Treuhänder, dass bei Penell einiges im Argen liegen würde, hat sich OSA aktiv in den Prozess eingeschaltet. Schnell war klar, dass die angegebenen Sicherheiten nicht oder nur zum Teil vorhanden waren oder Banken noch bevorrangigte Sicherungsnehmer sind.
Grundsätzlich befindet sich die Gesellschaft nach Aussagen Günthers seit mehreren Jahren in der Insolvenzantragspflicht.
Günther stellte fest, dass die Verantwortlichen der Gesellschaft mit „höchster krimineller Energie“ gehandelt hätten und über mehrere Jahre hinweg systematisch gehandelt hätten. Neben der Familie Penell würde es aus Sicht Günthers viele weitere Beteiligte geben, die in Haftung genommen werden könnten.
Günther ist es nach eigenen Angaben gelungen, einige Zusatzsicherheiten, die aus dem Privatvermögen Kurt Penells stammen, zu Gunsten der Anleihegläubiger zu erhalten. Insbesondere handelt es sich um Anteile an der Synchro Plus GmbH sowie eine nachrangige Grundschuld am Betriebsgrundstück der Gesellschaft.
1.2 Ausführungen Mantay
Der als Vertreter des Treuhänders sprechende Wirtschaftsprüfer Mantay, erläuterte zunächst, dass die MSW GmbH nicht mit der Firma Penell vorbefasst gewesen sei, sondern von der Kanzlei Heuking gefragt wurde, ob sie die Aufgabe des Treuhänders übernehmen wolle. Dies wurde dann so vereinbart.
Im Lauf des Prozesses wurde nach Angaben Mantays die Sache immer „mysteriöser“, so dass MSW Anfang/Mitte November selbst mit der Prüfung des Warenlagers begann. Schnell stellte sich heraus, dass das Warenlager nicht einen Wert 9 Mio. Euro, sondern nur von 2,7 Mio. Euro aufweisen würde.
Mit diesem Wissen wurden dann die (testierten) Jahresabschlüsse der Vergangenheit überprüft und es wurde festgestellt, dass die Bilanzierung seit Jahren auf Scheinrechnungen aufgebaut war, versehen mit einem „sauberen“ Testat des Wirtschaftsprüfers.
Die Gesellschaft war zu keinen Zeitpunkt kapitalmarktfähig, die internen Abläufe waren auf Frau und Herrn Penell zugeschnitten.
Der wesentliche Mangel ist die Tatsache, dass es zwar ein Warenwirtschaftssystem gibt, dieses aber nicht genutzt wurde. Dadurch konnte über die Jahre ein Bestand im Vorratsvermögen von 7,7 Mio. Euro geschaffen werden, der niemals existierte.
Des Weiteren erläuterte Mantay, dass es keine positive Fortführungsprognose geben würde.
1.3 Ausführungen Dr. Plathner
Dr. Plathner führte aus, dass dieses Insolvenzverfahren auch für einen Insolvenzverwalter etwas Besonderes darstellen würde. Dies gilt insbesondere deshalb, weil es sich hier in erster Linie um einen Kriminalfall handeln würde.
Am 02.02.2015 wurde die vorläufige Verwaltung angeordnet. Ein erster Besuch bei Penell ergab, dass der Geschäftsbetrieb faktisch eingestellt ist. Es werde ein Verkauf angestrebt, wobei keine wesentlichen Erlöse zu erwarten sind.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt jedoch in der Vergangenheitsaufarbeitung und der Prüfung von Anfechtungsansprüchen.
Dabei muss unterschieden werden zwischen dem „Gesamtschaden“, für den der Insolvenzverwalter zuständig ist und dem „Individualschaden“, den jeder Anleger selbst geltend machen muss.
2. Fragerunde
Im Nachfolgenden werden die relevanten Fragen und Antworten zu den einzelnen Themen gebündelt dargestellt.
Wie ist die Rolle des Treuhänders definiert, warum wurde Auszahlung geleistet, obwohl die Sicherheiten nicht frei waren, ist noch Geld auf dem Treuhandkonto?
Die Pflichten des Treuhänders waren sehr formal eingegrenzt. Aufgabe war es, die Kupferwerte an der Börse zu prüfen und bei einem etwaigen Kupferpreiseinbruch zu reagieren. Eine due-diligence musste der Treuhänder nicht durchführen.
Der Volksbank Modau war bekannt, dass die Sicherheiten zu übergeben sind, es hat auch alles ordentlich ausgesehen. Letztlich sind aber noch weitere Sicherheiten auf dem Warenlager. Auf dem Treuhandkonto liegen noch Mittel, die für die kommende Zinszahlung ausreichen würden. (Anm.: Dabei müsste es sich also um einen Betrag von knapp 200.000 Euro handeln)
Wie werthaltig ist die Nachbesicherung der Anleihe?
Die Synchro Plus GmbH ist ein operativ tätiges Unternehmen, bei dem der Betriebsleiter auch einen guten Eindruck macht. Offensichtlich hat es in der Vergangenheit Kaufinteresse für das Unternehmen gegeben. Der Kaufpreis der im Raum stand, beläuft sich auf etwa 1 Mio. Euro. Allerdings stammt dieses Kaufangebot noch aus der Zeit, in der bei Penell alles in Ordnung schien.
Inwieweit die nachrangige Grundschuld werthaltig ist, lässt sich nicht so leicht sagen.
Wer kommt als Anspruchsgegner im Rahmen einer Zivilklage in Frage?
Die potentiellen Anspruchsgegner sind vielfältig. Im Nachfolgenden werden diese kurz aufgeführt mit der jeweiligen möglichen Begründung:
- Geschäftsführer Waltraud und Kurt Penell: u.a. Untreue, Insolvenzverschleppung, Kapitalanlagebetrug, unrichtige Darstellung, Prospekthaftung
- Steuerberater / WP: Beihilfe / unrichtige Darstellung /
- Hausbanken: Frage, inwieweit die Banken die Situation bei Penell kannten und trotzdem „noch schnell“ ihre Kredite zurückzahlen ließen
- Dicama AG: Emissionsberater (www.dicama.com), Prospekthaftung
- Heuking Kühn Lüer Wojtek: Emissionsbegleitende Rechtsanwaltskanzlei (www.heuking.de). Möglicherweise Prospekthaftung, obwohl laut Günther jegliche Haftung gem. Auftragsbedingungen ausgeschlossen ist
- Treuhänder MSW GmbH: Prospekthaftung
3. Fazit / weiteres Vorgehen
Wie sich im Rahmen der Telefonkonferenz herauskristallisiert hat, handelt es sich bei der „Penell-Anleihe“ um ein betrügerisches Anlageangebot. Inwieweit die Anleihe noch bedient werden kann, ist fraglich. Zwar könnte die Zusatzsicherheit einen Wert aufweisen, dazu befindet sich auch noch Geld auf dem Treuhandkonto. Die hier zu erlösenden Beträge werden aller Voraussicht aber bei Weitem nicht ausreichen, um das Anlegergeld voll zurückzuzahlen.
Anlegern wird auch seitens des Gemeinsamen Vertreters dringend empfohlen, selbst tätig zu werden und einen Rechtsanwalt einzuschalten, der gegen die diversen potentiellen Haftungsgegner vorgeht. Dabei ist auch Eile geboten, da in diesem Fall ein sogenanntes „Windhundrennen“ drohen könnte, das heißt, dass diejenigen Anleger bzw. deren Anwälte, die ihre Ansprüche am schnellsten geltend machen, mehr erhalten als diejenigen Anleger, die zunächst abwarten wollen.
Wir empfehlen deshalb dringend, einen auf Fälle des Kapitalanlagerechts spezialisierten Anwalt einzuschalten, der bereits Erfahrung im Bereich „Prospekthaftung“ gesammelt hat. Sehr gute Erfahrungen haben wir mit der Rechtsanwaltskanzlei nn steht für Rückfragen gerne zu Verfügung.
Unsere Bemühungen um die Einberufung einer Gläubigerversammlung stellen wir zunächst zurück, da wir in der derzeitigen Konstellation keine Chance sehen, einen eigenen „Gemeinsamen Vertreter“ durchsetzen zu können.
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