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Mittwoch, 4. März 2015

Sehr geehrte Damen und Herren, gerne möchte ich Sie mit dieser Mail über den aktuellen Stand in Sachen Penell GmbH informieren.

Mittwoch, 4. März 2015

Sehr geehrte Damen und Herren, gerne möchte ich Sie mit dieser Mail über den aktuellen Stand in Sachen Penell GmbH informieren.

Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchte ich Sie mit dieser Mail über den aktuellen Stand in Sachen Penell GmbH informieren.
Seit unserem letzten Newsletter haben sich zahlreiche Neuigkeiten ergeben:
1.   Presseberichterstattung zum Fall Penell
Im Handelsblatt vom 12. Februar und anderen Publikationen erschienen mehrere Beiträge zum Fall Penell, die wenig Hoffnung machen, dass die Firma noch wesentliche Vermögenswerte hat und die Anleihe substanziell bedient werden kann. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Punkte, die thematisiert wurden:
  • Von den Kupferbeständen, die Penell auf der Firmenhomepage noch immer als „solide Sicherheit für Anleger“ bezeichnet, existiert wohl nur ein Bruchteil
  • Bei Inventuren wurden Gegenstände gezählt, die sich nicht oder nicht mehr im Lager befanden. Im Geschäftsjahr 2012 soll so Vorratsvermögen für 1,6 Millionen Euro erfunden worden sein; im Jahr 2014 – vor der Emission der Anleihe – war es schon mehr als doppelt so viel.
  • Penell-Mitarbeiter sollen nachträglich Inventurlisten ergänzt haben, um Bestände aufzubauschen.
  • Während das Unternehmen in seinen Bilanzen stets Gewinn ausweist, soll Penell ab dem Jahr 2012 tatsächlich rote Zahlen geschrieben haben.
  • Das Warenlager, das als Sicherheit für die Anleihe dienen soll, wurde offensichtlich bereits vorher der DZ Bank überlassen. Diese meldet jetzt Ansprüche auf das verbliebene Kupfer an.
Sollen diese Vorwürfe stimmen, müssen Anleger davon ausgehen, dass die vorhandenen Vermögenswerte bei Weitem nicht ausreichen werden, um die Anleiheforderungen zu bedienen.
2.   Sanierungsgutachten liegt vor
Ausweislich einer Pressemeldung des Gemeinsamen Vertreters „One Square Advisory Services GmbH“ liegt mittlerweile ein Sanierungsgutachten vor, das vom Sicherheitentreuhänder, der Berliner MSW GmbH, erstellt wurde. Diesem Gutachten sollen u.a. die Hintergründe der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft entnommen werden können. Die DIU hat das Gutachten bereits angefordert, soeben wurde es uns zugesandt. DIU-Mitglieder können es unter Angabe ihrer Mitgliedsnummer bei uns anfordern.
3.   Einberufung einer Telefonkonferenz
Wie der „gemeinsame Vertreter“ der Penell GmbH am vergangenen Freitag mitteilte, soll am kommenden Freitag, 06.03.2015, um 14:00 Uhr eine Telefonkonferenz für die Anleihegläubiger stattfinden. Im Rahmen dieser Telefonkonferenz werden die Anleihegläubiger Gelegenheit haben, Fragen zu stellen. Zudem wird über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert werden. Um an der Telefonkonferenz teilzunehmen, können sich Anleihegläubiger formlos bei der One Square Advisory Services GmbH anmelden. Die Einwahldaten für die Telefonkonferenz werden dann rechtzeitig im Vorfeld bekannt gegeben.
Die E-Mail Adresse für die Anforderung des Sanierungsgutachtens oder die Anmeldung zum Investoren-Call lautet: penell@onesquareadvisors.com.
Für die Anmeldung ist es erforderlich, dass Sie einen Nachweis Ihres Anleihebesitzes bringen. Es reicht aus, eine Kopie eines aktuellen Depotauszuges einzuscannen und diesen per Mail an die o.g. E-Mail-Adresse zu senden.
4.   Fragenkatalog der DIU
Die DIU wird ebenfalls an der Telefonkonferenz teilnehmen und Fragen stellen. Der nachfolgend aufgeführte Fragenkatalog wird bereits im Vorfeld an die One Square Advisory Services GmbH versandt, damit wir im Rahmen Telefonkonferenz auch qualifizierte Antworten erhalten.
4.1     Rolle der One Square Advisory Services GmbH (OSA)
o   Wie kam es dazu, dass OSA bereits im Wertpapierprospekt als gemeinsamer Vertreter bestellt wurde?
o   Welche Vergütung erhielt der gemeinsame Vertreter für die Bestellung bei der Emission?
o   Hat / hatte OSA oder ein verbundenes Unternehmen eine Geschäftsbeziehung zur Penell GmbH?
o   Wann wurde OSA das erste Mal mit Unregelmäßigkeiten im Hause Penell konfrontiert?
o   Warum wurde von OSA keine Präsenz-Gläubigerversammlung einberufen, in der die Tätigkeit von OSA durch die Anleihegläubiger bestätigt wird?
o   Welche Vergütung hat OSA bislang in Sachen „Penell“ erhalten?
o   Wie sieht die Honorarvereinbarung von OSA im Detail aus?
4.2     Rolle des Treuhänders
o   Auf wessen Veranlassung hin wurde die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zum Sicherheitentreuhänder bestellt?
o   Gibt bzw. gab es außer dem Treuhandvertrag weitere Geschäftsbeziehungen zwischen der MSW GmbH und der Pennel GmbH bzw. deren Organe?
o   Gibt es persönliche Verbindungen zwischen Vertretern der MSW GmbH und der Penell GmbH?
o   Hat der Treuhänder das Sicherungsgut vor / nach seiner Bestellung geprüft? Wenn ja, wie erfolgte diese Prüfung?
o   Welches Honorar hat der Treuhänder bislang erhalten?
o   Ist auf dem Treuhandkonto des Treuhänders noch Geld vorhanden, wenn ja wieviel?
o   Ist der Treuhänder versichert, wenn ja in welcher Höhe?
o   Welchen Wert haben die zusätzlich als Sicherheit dienenden Gesellschaften Synchro Plus, AG, Interlaken, Schweiz und Synchro Plus GmbH, Trebesing, Österreich?
4.3     Sonstiges
o   Wie setzt sich der vorläufige Gläubigerausschuss zusammen?
o   Ist Kurt Penell noch als Geschäftsführer bestellt oder wurde er bereits abberufen?
o   Ist ein Sanierungsgeschäftsführer bestellt?
5.   Gemeinsamer Vertreter
Wie bereits in unserem letzten Newsletter angesprochen, sehen wir die „Bestellung“ eines gemeinsamen Vertreters bereits im Wertpapierprospekt als sehr problematisch an, da dieser eben nicht von den Anleiheinhabern gewählt wurde, sondern diesen von Unternehmensseite quasi „vorgesetzt“ wird. Aus diesem Grund streben wir die Einberufung einer Gläubigerversammlung an, um einen Gemeinsamen Vertreter wählen zu lassen. Wie haben inzwischen auch genügend Zusagen von Anleiheinhabern, unseren Kurs zu unterstützen, da für eine Einberufung 5 % des Anleihekapitals nötig sind. Allerdings wollen wir eine Einberufung nur initiieren, wenn diese auch Sinn macht. Das heißt, dass wir verhältnismäßig sicher sein wollen, dass ein von der DIU vorgeschlagener Kandidat auch Chancen hat, gewählt zu werden. Zudem macht die Einberufung einer Gläubigerversammlung (die ja mit Kosten für die Penell GmbH verbunden ist) aus Sicht der DIU nur Sinn, wenn ein nennenswerter Liquidationserlös für die Anleihegläubiger absehbar ist. Deshalb werden wir auf alle Fälle die Telefonkonferenz am Freitag abwarten um zu eruieren, welche Optionen für die Gesellschaft überhaupt noch bestehen.
6.   Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
Unabhängig vom weiteren Gang bezüglich der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters und der internen Aufarbeitung im Hause Penell bestehen für Anleger aus Sicht der Kooperationsanwälte der DIU e.V. gute Chancen zu Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Wir empfehlen deshalb dringend, einen auf Fälle des Kapitalanlagerechts spezialisierten Anwalt einzuschalten, der bereits Erfahrung im Bereich „Prospekthaftung“ gesammelt hat. Sehr gute Erfahrungen haben wir mit der Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte (www.cllb.de) gemacht. Herr Rechtsanwalt Franz Braun (braun@cllb.de, Tel: 089-552999-50) steht für Rückfragen gerne zu Verfügung.
Wir werden Sie im Nachgang zu der am Freitag stattfindenden Telefonkonferenz selbstverständlich über deren Verlauf informieren.
Mit besten Grüßen aus München,
Christoph Öfele
Vorsitzender des Vorstands DIU e.V. – Deutsche Investoren Union

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