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Dienstag, 31. März 2015

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 10.06.2015, 10:00 Uhr, Saal 14, 1. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 10.06.2015, 10:00 Uhr, Saal 14, 1. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

insolvenzbekanntmachungen.de

9 IN 105/15 : Über das Vermögen der Penell GmbH, Bahnhofstraße 32, 64372 Ober-Ramstadt (AG Darmstadt, HRB 2862), vertr. d.: Kurt Penell, Dresdner Straße 7, 64372 Ober-Ramstadt, (Geschäftsführer) ist am 27.03.2015 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: m.plathner@brinkmann-partner.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.04.2015 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Insolvenzverwalter zeigt gemäß § 208 InsO die Masseunzulänglichkeit an.

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 10.06.2015, 10:00 Uhr, Saal 14, 1. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Dienstag, 24. März 2015

US Begins "Big Stick" Negotiations With Iran: Sends The "Big Ships" Into The Persian Gulf

US Begins "Big Stick" Negotiations With Iran: Sends The "Big Ships" Into The Persian Gulf

Tyler Durden's picture




 
Following its "visual to the world" message last night by test-firing an ICBM, America appears to shifting to 'big stick' diplomacy. Following Iran's naval drills last week (attacking a replica US aircraft carrier)Sputnik News reports that as the nuclear negotiations between Iran and the P5+1 nations come to a head, the US begins Eagle Resolve, a massive military exercise in the Persian Gulf. Eagle Resolve will involve tactical exercises from the US Army, Marines, and various other military branches "with simulated portions of the exercise based on a fictional adversary." Careful to ensure Obama does not lose his Nobel Peace Prize, a CENTCOM official explained, "the exercise is not intended as a signal to Iran."


With the support of regional allies, the US moved nearly 3,000 military personnel, as well as "air, land, sea, and special operations components," into the gulf. Taking place just off the coast of Kuwait, the exercise will continue through the end of the month, and is meant to improve the military’s response time should an incident occur in the region.

"Eagle Resolve 2015 will consist of a week-long series of simulated 'injects' to exercise participants' ability to respond as a multinational headquarters staff, followed by a series of tactical demonstrations of land, maritime, and air forces from several nations," reads a fact sheet provided to the Washington Free Beacon by US Central Command. "The exercise ends with a senior leader seminar to foster an environment for commanders to discuss issues of regional interest."

Eagle Resolve will involve tactical exercises from the US Army, Marines, and various other military branches to test readiness in air defense, border security, counterterrorism, as well as "consequence management." These include amphibious landing exercises and ship-based search and seizure operations.

Officials insist that the exercise has been in the planning stages for the last 14 months, and has nothing to do with the Iranian nuclear negotiations.

"The exercise is not intended as a signal to Iran," a CENTCOM official said, according to the Free Beacon. "If there’s any message at all, it’s that all participants have a common interest in regional security."

"It’s important to point out that this is a recurring exercise, with planning for this year’s exercise beginning over a year ago," the official added. "The focus of the exercise is on bolstering capabilities useful in a wide range of scenarios to help preserve and bolster regional security, with simulated portions of the exercise based on a fictional adversary."

Still, it’s hard to ignore which nation that “fictional adversary” may be in reference to. On Saturday, former CIA Director General David Petraeus called Iran the greatest long-term threat to stability in the region.
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Penell GmbH: Ein Wirtschaftskrimi in drei Teilen – Teil 3

Penell GmbH: Ein Wirtschaftskrimi in drei Teilen – Teil 3

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Gucken am Ende erneut allein die Anleihegläubiger in
die Röhe? Foto: © Thinkstock/iStock/gofotograf
Sicherungsübereignung des Warenlagers – erstrangig nachrangig?!Laut Treuhandvertrag im Wertpapierprospekt zur Emission der 7,75%-Anleihe (2014/19) wurde den Anlegern als Sicherungsgut das gesamte Vorratsvermögen im Penell-Warenlager zugesichert (Vgl. § 4, Nr. 4.1, S. 63). Hierfür sollte das Warenlager, das sich zum Zeitpunkt der Emission noch im (Sicherungs-)Eigentum der Volksbank Modau („Voba“) befand, Zug um Zug gegen Rückführung von Darlehensverbindlichkeiten freigegeben und sodann auf den Sicherheitentreuhänder MSW in Form einer Sicherungsübereignung übertragen werden. Dieses Sicherheitsversprechen ist nun allerdings ebenfalls mit einem dicken Fragezeichen versehen!
Denn wie sich während der Untersuchungen herausstellte, seien nicht etwa die Anleihegläubiger die erstrangig Begünstigten aus dem sicherungsübereigneten Warenlager, sondern die DZ Bank. Im Gutachten wird auf die Kopie eines im April 2013 geschlossenen Sicherungsübereignungsvertrags für das Warenlager verwiesen, wonach allein die DZ Bank nach der am 23. Juni 2014 erfolgten Freigabe durch die Voba erstrangig Begünstigte aus dem sicherungsübereigneten Penell-Warenlager geworden ist. Steht die DZ Bank mit ihrem Anspruch auf das Vorratsvermögen tatsächlich im Rang vor den Anleihegläubigern, würde das zugleich bedeuten, dass die Bondholder zu keinem Zeitpunkt in vollem Umfang durch das Warenlager besichert waren.
MSW sei laut eigenen Angaben darüber weder von Penell noch von der Voba unterrichtet worden. Vielmehr habe die Volksbank Modau „durch ihr Vorgehen im Anleiheemissionsprozess, in den sie involviert war, suggeriert, dass ein Einrücken der Anleihegläubiger in die Sicherheitenposition der Voba durch Ablösung der [Bank-]Verbindlichkeiten […] erfolgen wird.“ Auch die Geschäftsführung von Penellhat durch ihre Unterschrift im Wertpapierprospekt die Richtigkeit und Vollständigkeit der darin enthaltenen Angaben zum Anleihenbesicherungskonzept bestätigt. Das Gutachten empfiehlt, „die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund der Verletzung von Treuepflichten der Volksbank Modau eG“ prüfen zu lassen.
FazitAngesichts der neuen Erkenntnisse scheinen die Hintergründe rund um die Penell-Pleite mehr und mehr zu einem Wirtschaftskrimi auszuarten: Mit falsch ausgewiesenen Vorräten, geschönten Geschäftszahlen und einem offensichtlich bereits bei Erstellung in mehrfacher Hinsicht fehlerhaften Anleiheprospekt zeichnet das Gutachten das Bild eines Unternehmens, dass sich schon länger in einer massiven Krise befand, die bis zuletzt überwiegend durch unerlaubte Handlungen kaschiertwerden konnte. Ärgerlich ist die Tatsache, dass diese Missstände anscheinend Niemandem zeitnah aufgefallen sind – weder den an der Emission beteiligten Begleitern noch den sonstigen Beauftragten. Die Hauptleidtragenden sind einmal mehr die Anleihegläubiger, die über einzelne Hintergründe wie zum Beispiel den Verbleib der investierten Anleiheerlöse noch immer nicht ausreichend transparent informiert worden sind. In der irrigen Annahme, ihre Gelder einem scheinbar soliden Mittelständler mit vermeintlicher Kapitalmarktfähigkeit anzuvertrauen, werden sie wohl nach jetzigem Kenntnisstand und angesichts einer verschwindend geringen Insolvenzmasse zumindestauf den Großteil ihrer Einlagen verzichten müssen.
Penell Luftfoto_D3Nichtsdestotrotz empfiehlt sich nach wie vor dielückenlose Aufklärung u.a. durch den gemeinsamen Anleihevertreter One Square Advisory etwa im Wege einer Anleihegläubigerversammlung. Bei solch einem Treffen könnte man den geprellten Bondholdern mitunter auch Handlungsempfehlungen geben, wie sie etwaig bestehende Schadensersatzansprüche gegen einzelne Beteiligte möglichst zielführend geltend machen können. Anderweitig bleibt ihnen wohl nur, ihre Interessen möglichst zu bündeln und gemeinsam Ansprüche zu verfolgen.
Michael Fuchs
Zum BondGuide-Interview mit Horst Mantay, Geschäftsführer, MSW GmbH, gelangen Sie hier.
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Penell GmbH: Ein Wirtschaftskrimi in drei Teilen – Teil 2

Penell GmbH: Ein Wirtschaftskrimi in drei Teilen – Teil 2

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Der Kupferschatz im Penell-Warenlager: größtenteils
nur Schwindel?! Foto: © Thinkstock/iStock/Roungchai
Vollkommen von der RolleBezüglich der aufgedeckten Bestandsabweichung im Penell-Vorratsvermögen scheint festzustehen, dass der vermeintlich vermisste „Kupferschatz“ im Warenlager keineswegs verloren gegangen ist, sondern in seinem vorab beschriebenen Umfang so offenbar nie existiert haben dürfte. Zu dieser Schlussfolgerung gelang das Gutachten, nachdem es zahlreiche firmeninterne „Praktiken“ offenlegte. MSW stellte während seiner Untersuchungen u.a. die Praxis ungerechtfertigter Zuschreibungen „für nicht existentes Vorratsvermögen“ fest. Diese unzulässigen Bestandserhöhungen hätten in den untersuchten Jahren 2012 bis 2014 zu einer Falschausweisung mit entsprechenden Folgeschäden in Bilanz und GuV geführt. Allein zum Stichtag 31. März 2014 belief sich das ungerechtfertigt erhöhte Vorratsvermögen Schätzungen1 zufolge auf 3,66 Mio. EUR. Eine Korrektur der zugeschriebenen Vorratsbestände in den einzelnen Jahresabschlüssen hätte zum Stichtag erstmals zu einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 0,42 Mio. EUR geführt.
1) Die Zuschreibungsbeträge beruhen laut MSW zunächst ausschließlich auf den Aussagen Kurt Penells. Folglich sei nicht ausgeschlossen, dass die tatsächlich vorgenommenen „Bestandskorrekturen“ noch einmal wesentlich davon abweichen.

MSW zweifelte anhand der eingesehenen Inventurlisten zudem die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation einer Inventur an: „Die […] nachträgliche Bestandserhöhung um nicht existente Vorräte war u.a. möglich, da […] zwingend erforderliche Prozessschritte und Kontrollmaßnahmen – auch entgegen der aktuellen Inventurrichtlinie der Penell GmbH – nicht eingehalten wurden.“ Dies wiederum würde auch die dubiose Zuschreibungspraxis erklären: Die Nicht- bzw. nicht korrekte Erfassung unterjähriger Bestandsveränderungen in der fortgeführten Inventurliste – die aktive Pflege der Bestände im vorhandenen Warenwirtschaftssystem sei auskunftsgemäß nicht erfolgt – führte am Stichtag zu einer Abweichung zwischen dem faktischen Warenbestand laut Inventur und dem angegebenen Wert in der Liste. Diese Differenz wurde – mit welcher Begründung auch immer?! – durch Zuschreibungen ausgeglichen.
Fragwürdig erscheint das Verhalten der beauftragten Wirtschaftsprüfer der TPW GmbH, die im Zuge der Jahresabschlussprüfungen von Penell die Ordnungsmäßigkeit der Inventur hätten verifizierenund etwaige Unklarheiten am Vorratsbestand hätten aufdecken müssen. Laut Gutachten stellten sie in den Prüfberichten zu den Abschlüssen 2011/12 und 2012/13 jedoch keinerlei Beanstandungenfest und erteilten daraufhin jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke. Inwieweit hieraus eine eventuelle Verletzung der gebotenen Prüfungssorgfalt resultiert, könnte in Anbetracht einer möglichen haftungsrechtlichen Inanspruchnahme von TPW geprüft werden. Schleierhaft ist ferner die Rolle des beauftragten Steuerberaters, der die Penell-Jahresabschlüsse erstellte. Auch er hätte bei Erstellung der Bilanz auf besagte Fehler stoßen können.
PenellZum Stichtag am 13. Januar 2015 hätte dasVorratsvermögen laut fortgeschriebener Inventurliste noch einen Gegenwert von insgesamt rund 2,3 Mio. EUR aufweisen müssen. Doch eine weitere Stichprobe zur Existenz und Korrektheit der Bestandshöhe habe ergeben, dass bereits verkaufte Artikel noch immer in der Bestandsliste aufgeführt worden seien. Folglich ist davon auszugehen, dass der zuletzt angegebene Gesamtwarenwert den Betrag von 2,3 Mio. EUR noch unterschreiten dürfte. Die Werthaltigkeit der zur Besicherung der Anleihe bestellten Sicherheiten – laut Prospekt mindestens 125% des besicherten Forderungsbetrags (= 6,25 Mio. EUR, da Anleihevolumen 5 Mio. EUR) – wäre allerdings so oder so nicht einmal im Ansatz gegeben.
Michael Fuchs
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Penell-Pleite: fast schon filmreifer Wirtschaftskrimi! – Teil 1

Penell-Pleite: fast schon filmreifer Wirtschaftskrimi! – Teil 1

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Penell hat wohl nicht nur die Anleihegläubiger sprich-
wörtlich auf die Rolle genommen! Foto @ Penell GmbH
Ohne viele Worte zu verlieren, verabschiedete sich diePenell GmbH Anfang Februar in die Insolvenz. Zuvor verpasste das ausgearbeitete Sanierungsgutachten dem taumelnden Elektronikversorger den finalen Stromstoß. Jedoch keineswegs zu Unrecht, denn die darin präsentierten Ergebnisse förderten Skandalöses zu Tage!
Zunächst kam der Sicherheitentreuhänder, MSW GmbH, im Gutachten zu der Schlussfolgerung, dass für Penell wegen der bestehenden Insolvenztatbestände der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung keine positive Fortführungsprognose bestehe. Allerdings weitaus brisanter: Penell befand sich schon längerin einer tiefen Erfolgs- und Liquiditätskrise und konnte sich offenbar nur durch dolose Praktiken von Seiten der Firmenleitung, die bis zuletzt unentdeckt blieben, einer frühzeitigeren Insolvenz entziehen.
Personal & Organisation – weniger Zuckerbrot, umso mehr Peitsche!Unternehmenskrisen sind oftmals Ausdruck einer falschen Personalmanagementstrategie und intransparenten Organisationsstruktur. Im Zuge der Analyse führte MSW auch zahlreiche Gespräche mit Mitarbeitern, um einen Eindruck von der Personalführung bei Penell zu gewinnen. Dabei stellte sich heraus, dass das Unternehmen von der Gründerinund „ehemaligen“ Mitgeschäftsführerin Waldtraut Penell, Mutter von CEO Kurt Penell, mit harter Hand im patriarchalischen Stil geführt wurde. Mitarbeiter berichteten „von einem ungünstigen und unprofessionellen Arbeitsumfeld, verursacht durch die Dominanz der Familie Penell, insbesondere durch […] Frau Waldtraut Penell.“ Unternehmensrelevante Entscheidungen gingen demnach zunächst über ihren Tisch, wodurch eine „funktionale Organisationsstruktur mit klaren Verantwortlichkeiten und Transparenz in der Entscheidungspolitik“ nicht existiert habe.
Äußert heikel war in diesem Zusammenhang das Aufdecken offenbar schon seit geraumer Zeit regelmäßig ausgestellter fingierter Rechnungen, mit denen die Zahlungsunfähigkeit von Penell über einen unbestimmbaren Zeitraum hinweg verschleiert werden konnte. Nach Auskunft von Mitarbeitern seien zumindest einzelne dieser fingierten Rechnungen auf Anweisung von Waldtraut Penell erstellt worden.
Kurt_Penell_PresseUnbegreiflich ist diesbezüglich das scheinbar teilnahmslose Verhalten von Kurt Penell – seit dem Ausscheiden der Mutter zumindest offiziell alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft. Hierzu kam das Gutachten jedoch zu der Einschätzung, dass Kurt Penell „den Anforderungen, die an einen Geschäftsführer zu richten sind, in keiner Art und Weise gewachsen [ist]. Dazu gehören insbesondere die fehlende Fähigkeit zu kalkulieren und das Phänomen, dolosen Maßnahmen seiner Mutter nicht zu widersprechen bzw. eigenes Handeln zu verdrängen.“
Michael Fuchs
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BondGuide: Können Sie den geprellten Bondholdern eine Handlungsempfehlung geben, was sie ihrerseits angesichts dieser Fakten jetzt bestenfalls tun können?

Horst Mantay, MSW GmbH: „Die Familie Penell hat über Jahre hinweg die Wertansätze in der Bilanz manipuliert!“

Euro bill on fire
Foto: © Thinkstock/Roman Sigaev
Mit dem von der MSW GmbH erstellten Sanierungsgutachten, das von Penell selbst in Auftrag gegeben wurde, sollten „die wirklichen Werte sowie die Rahmenbedingungen einer etwaigen Fortführungsprognose der Penell GmbH“ genau untersucht werden. Im Ergebnis kam MSW zu der wenig überraschenden Erkenntnis, dass für den Elektronikversorger keine positive Unternehmens-Fortführungsprognose bestehe. Allerdings förderte das Gutachten weitaus Brisanteres zu Tage. Im Gespräch mit BondGuide zeichnetMSW-Geschäftsführer Horst Mantay das Bild von einem Unternehmen, das sich schon länger in einer tiefen Krise befand und offenbar nur durch dolose Praktiken und konsequentes Misswirtschaften seiner frühzeitigen Insolvenz entziehen konnte.
BondGuide: Herr Mantay, MSW war bei der inzwischen insolventen Penell GmbH als Sicherheitentreuhänder für die Anleihegläubiger bestellt. Was genau muss man sich darunter eigentlich vorstellen?
Mantay: Wir als Treuhänder sollten die Sicherheiten verwalten, die Penell den Anleihegläubigern zur Verfügung gestellt hatte. Wir hatten dabei keinen Prüfauftrag im engeren Sinne, sondern sollten entsprechend dem Treuhandauftrag „nur“ einmal wöchentlich die durch die Vertreter der Penell GmbH ermittelten Kupfergewichte mit einem Börsenwert versehen. Dieser Wert war in Euro umzurechnen. Die eigentliche Prüfungshandlung gemäß Wertpapierprospekt bestand darin, den ermittelten Kupferwert mit dem Wert der Anleihe zu vergleichen. Der Treuhandvertrag sah hierzu vor, dass der Kupferwert 125% des Anleihevolumens nicht unterschreiten dürfe. Die Ergebnisse dieser formalen Prüfung wurden wöchentlich zunächst von MSW an Penell und sodann vom Unternehmen an FERI EuroRating als mandatierte Ratingagentur übermittelt. In den wöchentlichen „Wertfeststellungen“ wurde stets festgehalten, dass MSW als Treuhänder weder am Zustandekommen der vorgelegten Kupfergewichte beteiligt war noch diesen Vorgang prüferisch begleitete.
BondGuide: Nach der Aufdeckung massiver Bestandsabweichungen im Penell-Warenlager wurde MSW mit der Aufarbeitung der Vorgänge im Wege eines Sanierungsgutachtens beauftragt – was förderten Ihre Untersuchungen zu Tage?
Mantay: Eine Fortführungsprognose konnte im Ergebnis unserer Arbeiten nicht gegeben werden.Durch die Familie Penell wurden über Jahre die Wertansätze in der Bilanz manipuliert. Mindestens im Geschäftsjahr 2014/15 wurden die Umsätze durch Scheinrechnungen aufgebläht. Der Organisationsgrad der Gesellschaft ist derart auf Frau Waldtraut Penell ausgerichtet gewesen, dass eine Teilnahme am Kapitalmarkt rückblickend von Anfang an als eher abenteuerlich zu bezeichnen war. In Anbetracht der Manipulationen durch die Urheber, die Familie Penell, sind allerdings auch die Tätigkeiten der Wirtschaftsprüfer, des langjährigen Steuerberaters, der Hausbank und der jeweiligen Emissionsbegleiter kritisch zu hinterfragen.
BondGuide: Wie lauten Ihre Ergebnisse in puncto Wertabweichung im Vorratsvermögen – konnte der vermeintlich verloren gegangene „Kupferschatz“ doch noch aufgefunden werden?
Mantay: Kurz gesagt: Nein, der Kupferschatz konnte „nicht gefunden“ werden! Insofern betrug die Wertabweichung in Bezug auf das Gesamtwarenlager zuletzt volle 7,5 Mio. EUR.
BondGuide: Die drängendste Frage lautet nun: Wie war es möglich, dass ein offenbar schon bei Emission der Unternehmensanleihe irriger Lagerbestand auch im Nachhinein so lange unentdeckt bleiben konnte?
Mantay: Die Penell GmbH war prüfungspflichtig. Insoweit hätten Manipulationen am Vorratsbestand im Rahmen der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung aufgedeckt werden müssen. Daneben gab es einen Steuerberater, der die Jahresabschlüsse erstellte. Auch dieser hätte bei Erstellung der Bilanz auf besagte Fehler stoßen können. Zum Bilanzstichtag am 31. März 2014 gab es eine durch den Steuerberater erstellte Bilanz, die ein Vorratsvermögen von etwa 9 Mio. EUR auswies. Aus der im Sommer 2014 laufenden Jahresabschlussprüfung gab es keine Hinweise durch die Abschlussprüfer, dass dieser Wert nicht den realen Größenordnungen des Vorratsvermögens entspräche. Auch hätte man annehmen können, dass im Rahmen des Ratingprozesses der Wert der Sicherheiten eine Rolle hätte spielen müssen.

BondGuide: Für wie werthaltig erachten Sie in diesem Zusammenhang die Sicherungsübereignung des Warenlagers an die Anleihegläubiger?
Mantay: Das Warenlager hatte zum 31. Dezember 2014 einen Einkaufswert von etwa 2,3 Mio. EUR. Als ein Ergebnis unserer Arbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung des Sanierungsgutachtens im Januar 2015 mussten wir feststellen, das möglicherweise die DZ Bank im Rang vor den Anleihegläubigern Anspruch auf das Vorratsvermögen haben könnte. Da der DZ Bank nicht nur das Warenlager als Sicherheit eingeräumt wurde, können wir derzeit nicht beurteilen, ob die Bank die Sicherheiten aus dem Vorratsvermögen in Gänze benötigt.
logoBondGuide: Können Sie den geprellten Bondholdern eine Handlungsempfehlung geben, was sie ihrerseits angesichts dieser Fakten jetzt bestenfalls tun können?
Mantay: Ich kann den Anleihegläubigern nur empfehlen, ihre Interessen möglichst zu bündeln und gemeinsam Ansprüche geltend zu machen, die nicht Masseforderungen des Insolvenzverwalters sind. Ich denke da beispielsweise an die Hausbank, die die Anleihegläubiger wissentlich nicht darüber informiert hat, dass sie die Sicherheiten nicht erstrangig übertragen kann. In unseren Unterlagen finden sich genügend Daten, die diesen Prozess auf Schadensersatz aber auch die mögliche Geltendmachung anderer etwaig bestehender Ansprüche nicht als von vornherein vergeblich erscheinen lassen.
BondGuide: Herr Mantay, besten Dank für die aufschlussreichen und zugleich tiefblickenden Erkenntnisse!
Das Interview führte Michael Fuchs.