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Donnerstag, 23. April 2015

weitere BGH-Urteile die im Dunstkreis Penell/Anleihegläubiger/Volksbank Modau prüfenswert sind....

Darüber hinaus kommt eine Haftung nach § 826 BGB gegenüber anderen Gläubigern des Kreditnehmers wegen Täuschung über dessen Kreditwürdigkeit in Betracht, wenn sich der Kreditgeber - etwa im Rahmen eines Sanierungsversuchs - nicht im Rahmen des bestehenden Kredits auf die neutrale Rolle als Zahlungsmittler beschränkt, sondern sich in die Bemühungen des Kreditnehmers um die Gewinnung Dritter als Partner für weitere Kredit- oder Leistungsverträge aktiv einschaltet (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 1985 - III ZR 90/83 - aaO) oder durch die Gewährung weiterer Kredite um eigener Vorteile willen einen absehbaren Konkurs verzögert (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 1984 - II ZR 171/83 - aaO m.w.N.). Dem von der Revision im vorliegenden Fall herangezogenen Vortrag der Klägerin läßt sich jedoch im Hinblick auf das Verhalten der Beklagten bis zum 26. November 1997 nur entnehmen, daß diese von der wirtschaftlich prekären Situation der R. GmbH Kenntnis hatte. Eine Einflußnahme der Beklagten auf die Geschäftsführung der R. GmbH, insbesondere was die Geschäftsbeziehungen zur Klägerin anbelangt, hat die Klägerin dagegen nicht behauptet

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