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Donnerstag, 23. April 2015

München, 30. Januar 2015 PENELL GMBH: STELLUNGNAHME DER ONE SQUARE ADVISORY SERVICES GMBH ALS GEMEINSAMER VERTRETER DER ANLEIHEGLÄUBIGER (ISIN: DE000A11QQ82): -

 München, 30. Januar 2015 PENELL GMBH: STELLUNGNAHME DER ONE SQUARE ADVISORY SERVICES GMBH ALS GEMEINSAMER VERTRETER DER ANLEIHEGLÄUBIGER (ISIN: DE000A11QQ82): -

 Sanierungsgutachter präsentiert Erkenntnisse - Penell GmbH zahlungsunfähig - Keine positive Fortführungsprognose - Gesellschafter hat zusätzliche Sicherheiten (Anteile Synchro Plus GmbH und nachrangige Grundschuld) für die Anleihegläubiger bereitgestellt München, 30. Januar 2015 – Die MSW GmbH Berlin, Sicherheitentreuhänder und seitens der Gesellschaft mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes sowie der wirtschaftlichen Aufbereitung der Vorgänge rund um die Begebung der Penell-Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A11QQ82) beauftragt, hat den Banken und dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger in einem Termin bei der Gesellschaft vor Ort ihre Erkenntnisse präsentiert. Die MSW GmbH Berlin kommt zu dem Ergebnis, dass die Penell GmbH aktuell zahlungsunfähig ist und dass keine positive Fortführungsprognose für die Gesellschaft besteht. Weder seitens der Gesellschafterfamilie Penell noch von den beteiligten Banken sind geeignete Maßnahmen zur Abwendung dieser Umstände zu erwarten. Wie die Analyse der MSW GmbH Berlin ferner zeigt, ist die Rechtslage hinsichtlich der für die Anleihe zum Zeitpunkt der Emission bestellten Sicherheiten unklar. Eine weitere juristische Aufarbeitung steht noch aus. In der Zwischenzeit ist es uns allerdings gelungen, von der Gesellschafterfamilie Penell die folgenden Zusatzsicherheiten für die Anleihegläubiger zu erhalten: • Übertragung der Anteile der Synchro Plus GmbH auf den Treuhänder sowie • Übertragung einer nachrangigen Grundschuld am Betriebsgrundstück der Gesellschaft Angesichts der Analyse der MSW GmbH Berlin sehen wir als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger keine Möglichkeit für die Entwicklung eines Nachbesicherungskonzepts das die Einhaltung der Pflichten der Gesellschaft aus dem Anleiheprospekt gewährleistet. Wir haben daher der Gesellschaft empfohlen, die bereits eingeleitete Anleihegläubigerabstimmung ohne Versammlung zur Fristverlängerung von der Gesellschaft als einladendem Organ kurzfristig abzusagen. Auch eine weitere Anleihegläubigerversammlung über ein Nachbesicherungskonzept gemäß § 14.4 der Anleihebedingungen wird auf Grund der Sachlage nicht mehr zielführend sein. Kontakt One Square Advisory Services GmbH Theatinerstr. 36 80333 München penell@onesquareadvisors.com www.onesquareadvisors.com

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