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Samstag, 7. März 2015

Wollen wir mal bei Penell vorbeischauen.....

§ 9
Treuhänder
9.1 Bestellung. Die Emittentin hat durch den Treuhandvertrag die

MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin,

als Sicherheitentreuhänder (der „Treuhänder") bestellt. Der Treuhandvertrag sieht eine
doppelnützige Treuhand zu Gunsten der Emittentin und der Anleihegläubiger vor. Die Aufgabenbereiche
des Treuhänders sind in § 10 umschrieben. Eine Kopie des Treuhandvertrages,
in dem die Aufgaben des Treuhänders im Einzelnen geregelt sind, ist diesen Anleihebedingungen
beigefügt.


  Ein Original des Treuhandvertrages ist bei der Emittentin zur Einsichtnahme
und Anfertigung von beglaubigten Abschriften durch die Anleihegläubiger während
der üblichen Geschäftszeiten hinterlegt.

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