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Mittwoch, 11. März 2015

SdK zun InvestorenCall vom 6.3.2015

Newsletter 9
Ergebnisse des Investoren Calls vom 6. März 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Ihnen heute die wichtigsten Ergebnisse des Investoren Calls vom 6. März mitteilen. Ein ausführliches Protokoll über die Telefonkonferenz und der uns vorliegende Auszug aus dem Entwurf des Sanierungsgutachtens des Sicherheitentreuhänders haben wir für unsere Mitglieder im Mitgliederbereich in der weißen Box „Weitere Unterlagen“ auf unserer Website unter www.sdk.org/penell zur Verfügung gestellt.
Aktuell kaum Vermögenswerte vorhanden – Anfechtungs- und Schadensersatzansprüche vorhanden
Wir möchten Ihnen die aus unserer Sicht wesentlichen Ergebnisse der Telefonkonferenz mitteilen. Demnach waren am Tag der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens keine Gelder mehr auf den Unternehmenskonten. Der Insolvenzverwalter hat sofort zu Beginn des Verfahrens alle Unterlagen und Daten sichern lassen. Mittlerweile sind mehrere Zahlungen auf den Konten der Gesellschaft eingegangen, so dass sich aktuell rund 48.000 Euro auf den Konten befinden. Dies wird aus unserer Sicht jedoch nicht ausreichen, um Gläubigerforderungen bedienen zu können, da zunächst die Kosten des Insolvenzverfahrens vorrangig gedeckt werden müssen. Die noch vorhandenen Vermögenswerte stellen sich aus unserer Sicht aus drei Bestandteilen dar:
• Der Wert des vorhandenen Warenlagers
• Den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
• Den Anfechtungsansprüchen bzw. Schadensersatzansprüche
Der Wert des Warenlager steht aber nach unserer aktuellen Einschätzung nach nicht den Anleihegläubigern zu, da dieses vorrangig der DZ Bank zur Absicherung eines von der DZ Bank gewährten Darlehens dient. Dieser Umstand war dem Sicherheitentreuhänder nicht bekannt und die Besicherung der DZ Bank widerspricht auch den Anleihebedingungen. Eventuell könnten die Anleihegläubiger jedoch aufgrund dieses Umstandes Schadensersatzforderungen gegenüber dem Sicherheitentreuhänder, der MSW GmbH, geltend machen, da diese nicht überprüft zu haben scheint, ob das Warenlager überhaupt als Sicherheit zur Verfügung steht. Aus den noch zu begleichenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dürfte aus unserer Sicht noch ein sechsstelliger Betrag zu Gunsten der Insolvenzmasse zur Verfügung stehen. Aufgrund des Umstandes, dass in der Vergangenheit jedoch umfangreich Rechnungen durch die Geschäftsführung gefälscht worden sein sollen, ist jedoch nicht absehbar, welche Beträge hier wirklich zu Gunsten der Insolvenzmasse eingetrieben werden können. In Bezug auf
eventuell vorhandene insolvenzrechtliche Anfechtungsansprüche sehen wir durchaus Potential, vor allem in Bezug auf bereits erfolgte Rückzahlungen von Darlehen an Kreditinstitute, da aus unserer Sicht diesen bereits zum Zeitpunkt der Rückzahlung die wahre wirtschaftliche Situation der Gesellschaft, welche bereits seit Jahren insolvent gewesen sein dürfte, bekannt gewesen sein hätte müssen. Somit könnten eventuell bereits zurückgeführte Gelder wieder zu Gunsten der Insolvenzmasse zurückgeholt werden. Ferner dürften auch umfangreiche Schadensersatzansprüche gegenüber den Familie Penell vorhanden sein. Da die wohl auch strafrechtlich relevanten Vorgänge wohl vorsätzlicher Natur sind, dürfte jedoch die vorhandene Managementhaftpflichtversicherung keine Deckung gewähren. Somit ist aus unserer Sicht fraglich, ob hier noch mit größeren Zuflüssen zu Gunsten der Insolvenzmasse gerechnet werden kann.
Geringe Insolvenzquote – Schadensersatzansprüche prüfen
Insgesamt rechnen wir aufgrund der bislang bekannten Umstände mit einer niedrigen Insolvenzquote im einstelligen Prozentbereich. Anlegern, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bzw. einen höheren Schaden erlitten haben, sollten unserer Sicht nach über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nachdenken. Hier kommen aus unserer Sicht vor allem Schadensersatzansprüche gegen den Wirtschaftsprüfer der Penell GmbH und gegen den Sicherheitentreuhänder in Frage. Diese Parteien wären im Fall eines positiven Urteils wohl auch zahlungsfähig. Interessierte Mitglieder können sich hier einer Klagegemeinschaft der SdK, welche durch die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte vertreten wird, anschließen. Um sich dem Vorgehen anzuschießen, füllen Sie bitte das auf unserer Internetseite vorhandene Geschädigtenerfassungsblatt, eingestellt in der weißen Box „Weitere Unterlagen“, aus und lassen Sie uns dies zukommen.
Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern gerne unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org zur Verfügung.
München, den 11. März 2015
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen der Penell GmbH!

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