Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Montag, 22. Juni 2015

Ich beiss mich gerade durch den § 4 InsO Uhlenbruck 14. Auflage (3.400 Seiten hat der Kommentar) insbesondere RN zu Fragen der Akteneinsicht etc



Kommentierung von  Vorsitzende Richterin am Landgericht Göttingen Irmtraut Pape (ihr Ehemann Gerhard Pape ist praktischerweise Richter im IX. Zivilsenat des BGH, der für Insolvenzrecht zuständig ist!

1 Kommentar:

  1. ... n a c h Aufhebung des Verfahrens ....

    ... n i c h t , wenn ein Dritter hofft, Fakten ermitteln zu können, die G r u n d l a g e für eine A n f e c h t u n g s k l a g e wegen Veräußerung von Vermögenswerten sein können.

    AntwortenLöschen