ZwangsumtauschAnleger können Griechenland wegen Schuldenschnitt verklagen
Vor drei Jahren zwang der griechische Staat vielen Privatgläubigern einen Umtausch seiner Staatsanleihen auf. Jetzt hat der EuGH entschieden: Es darf geklagt werden.
11.06.2015, von JOACHIM JAHN, BERLIN
Deutsche Anleger, die im März 2012 ihre griechischen Staatsanleihen in neue Anleihen mit schlechteren Konditionen umtauschen mussten, können die Athener Regierung nun deshalb vor deutschen Gerichten verklagen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag entschieden.
Die Landgerichte Wiesbaden und Kiel hatten die Luxemburger Richter gefragt, ob sie entsprechende Klagen überhaupt zustellen lassen dürfen. Denn einer EU-Verordnung zufolge ist dies nur möglich, wenn es sich zum Zivilklagen handelt. Deren Voraussetzungen sah der Gerichtshof nun jedoch als erfüllt an.
Zumindest sei nicht offenkundig, dass Griechenland hier nicht als Vertragspartner der Anleihen gehandelt habe, sondern auf Basis hoheitlicher Befugnisse. Das Land habe den Umtausch zwar durch ein Gesetz erzwungen, die schlechteren Klauseln in den Folgeverträgen jedoch von einer Zustimmung durch die Mehrheit der Investoren abhängig gemacht.
Die Europarichter stellten zudem klar, dass sie damit nicht der späteren Prüfung vorgreifen wollten, ob die deutschen Gerichte auch tatsächlich zuständig sind oder ob die Forderungen der Gläubiger begründet sind (Az.: C-226/13 u.a.) Der Generalanwalt hatte in seinem Gutachten vom Dezember dagegen schon eine Zustellung der Klagen abgelehnt.
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