aus einem Schriftsatz einer meiner vielen Verfahren vs Zahlungsunwillige Emittenten....zugegeben ein etwas spezielles Thema.....aber eine breite Kenntnis der Problematik um gestresste Anleiheemissionen ist sicherlich hilfreich.....hier Bedingungen einer Gläubigerversammlung nach SchVG1899 (ja von Kaiser Wilhelm dem II in "Verkehr gebracht"
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