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Montag, 1. Juni 2015

Die TPW hat die Abschlüsse der Penell GmbH (Emittentin des Penell-Kupfer-Betrugs-Bondes) testiert. Diese Testate sind dem Emissionsprospekt hinzugefügt worden und belegen die enormen Kupfervorräte von ca 9 Mio Euro die zur Besicherung des Betrugsbondes vorgesehen waren. Wirtschaftsprüferin ist/war Frau Peters. Das pikante daran ist das Frau Peters die Tochter des jahrzehntelangen Steuerberaters und Abschlussfertiger der Penells Herr Richter (jetzt etwa 80jährig) ist. Hier hat also die Tochter den Vater geprüft!!! Nach höremsagen soll Kurt Penell darauf ausdrücklichen Wert gelegt haben......

Dipl.-Kfm. Christian Peters
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kffr. Ina Peters
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin 


TPW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Valentinskamp 88, 20355 Hamburg
Postfach 30 54 30, 20317 Hamburg
Tel.: +49 40 600880-0
Fax: +49 40 600880-201
E-Mail: info@tpwgmbh.com

Einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer der TPW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft sind: 
Christian Hensell
Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

Dipl.-Kffr. Martina Hertwig
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin 

Dipl.-Kfm. Roger Hönig
Wirtschaftprüfer, Steuerberater 

Thomas Mattheis
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 

Dipl.-Finanzwirt Jörg Mühlenkamp
Rechtsanwalt, Steuerberater 

Dipl.-Kfm. Torsten Püst
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater 

Eingetragen im Handelsregister des AG Hamburg unter HRB 18088

Umsatzsteueridentifikationsnummer gem. § 27a Umsatzsteuergesetz: USt-IDNr. DE118560997

Die gesetzlichen Berufsbezeichnungen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfer(-in), Steuerberater(-in), Rechtsanwältin/-anwalt sowie Fachanwältin/-anwalt wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. 

Kammerzugehörigkeiten und berufsrechtliche Vorschriften: 

Wirtschaftsprüferkammer

Rauchstraße 26, 10787 Berlin
Postfach 30 18 82, 10746 Berlin
www.wpk.de

1 Kommentar:

  1. Der Prüfbericht der Frau Peters vom 20.12.2012 spricht ja eigentlich nicht gegen sie, das sie darin explizit hinwies, dass die Annahme einer Unternehmensfortführung nur aufrechtzuhalten ist, wenn ..... die in 2013 fälligen Darlehen neugeordnet werden oder andere Maßnahmen getroffen werden, um die Liquidität zu sichern.

    Dagegen bestätigte ein anderer Wirtschaftsprüfer der selben Firma ein Jahr später die Richtigkeit ohne diesen Zusatz!

    Aber zumindest war der Prüfbericht vom 20.12.2012 schon mal der Wink mit dem Zaunpfahl an die Fa. Penell, sich ein paar andere Dumme zu suchen, die ihm Geld geben.

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