Der Insolvenzverwalter sollte (gegebenenfalls unter Anregung durch den Gläubigerausschuss) alle Unterlagen von der Volksbank Modau eG und der DZ Bank im Zusammenhang mit der Emission der Penell-Kupfer-Betrugs-Anleihe beschaffen können und der Insolvenzakte hinzuzufügen.....in die wir Anleihegläubiger ja hineinsehen können.....(die Staatsanwaltschaft hat ohnehin eigene Machtmittel.....)
Die beteiligten Kreditinstitute werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter
alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen
zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen.
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